Familienrecht in Deutschland

 "Eine Familienrechtsreform bedarf eines transparenten,
 partizipativen und umfassenden Konsultationsprozesses." 


Aktuelles

in memoriam

Spiros Simitis

Nachruf, Süddeutsche Zeitung

Nachruf,  Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main 


Medien

Investigativer Journalismus:
CORRECTIV und Süddeutsche Zeitung, 24.3.2023:
Plötzlich bist Du das Problem

Auszüge:
"Neue Hinweise legen nahe, dass die Männer auch gemeinsame Kinder nutzen, um Ex-Partnerinnen nach der Trennung weiter zu kontrollieren und unter Druck zu setzen"

"Und in einigen der Verfahren, die CORRECTIV und SZ recherchiert haben, wirkt es, als nutzten die Ex-Partner die Verfahren, die Umgangstermine, die ständig neuen Anträge dazu, die Frauen zu schikanieren."

Süddeutsche Zeitung, 24.3.2023:
Im Namen des Vaters

taz, 14.3.2023:
Wenn die Mutter im Weg ist

Auszug:
"Auch wenn die Mutter bis zur Trennung die engste Bezugsperson des Kindes war und niemand ihre Eignung anzweifelte, äußern nach der Trennung plötzlich einige Väter allergrößte Zweifel an ihrer Erziehungsfähigkeit. Was den klagenden Vätern wohl eigentlich nicht gefällt, ist, dass die Mutter es wagte, sich zu trennen. Rechtlich ist eine Scheidung für Frauen erlaubt. Faktisch riskieren sie, dass man ihnen das Sorgerecht entzieht. Mit der Drohung, man könne ihr jederzeit die Kinder nehmen, werden Mütter gefügig gemacht. Das ist nicht nur eine theoretische Option. Seit 2009 haben die Sorgerechtsentzüge nach einer Scheidung für Mütter um 50 Prozent zugenom­men."
 
Merkur, 8.3.2023:
"Opfer häuslicher Gewalt verlieren das Sorgerecht für ihre Kinder immer wieder an die Täter. Um das zu verhindern, müssen die Frauen mit ihren gewaltbereiten Ex-Partnern kooperieren."

ZDF, 8.3.2023:
Frauen- und Kinderrechte. Trotz drohender Gewalt zum Vater 


ZDF, Volle Kanne, 8.3.2023:
Rebecca Immanuel und Leonie Steinl ab Minute 04:45, Christina Mundlos ab Minute 52:00

ZEIT, dpa, 7.3.2023:
SPD-Rechtsexperten fordern lebenslange Haft für Femizide

Auszug:
"Gewalt gegen Frauen müsse zudem in familienrechtlichen Verfahren stärker berücksichtigt werden, etwa bei Sorge- und Umgangsverfahren. «Das elterliche Umgangsrecht darf nicht die Sicherheit eines Elternteils oder des Kindes gefährden.»"

taz, 7.3.2023:
Entscheidungspraxis im Familienrecht. Mutter-Kind-Bindung wird zerstört
i.V.m. taz, 9.2.2023:
Die Gesetze müssen überprüft werden 

i.V.m. MDR, 15.3.2022:
Sorgerechtsfälle - Entscheidungen gegen den Willen des Kindes


Mannheimer Morgen, Gastbeitrag von Christina Mundlos, 25.2.2023: Wie hebeln Gerichte den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt aus?

Auszug:
"Nicht immer geht es darum, die Kinder aus dem Haushalt der Mutter zu entfernen. Doch es geht immer um Kontrolle über die Mutter. Und mit der Drohung, man könne ihr jederzeit die Kinder ganz wegnehmen, werden Mütter oft genug gefügig gemacht. Und diese Drohung steht nicht nur als theoretische Option im Raum. Immer wieder wird sie von Richterinnen und Richtern oder anderen Verfahrensbeteiligten ausgesprochen. Gerne zum Beispiel, um die Mutter zu einem Wechselmodell zu zwingen [...]." 

DIE ZEIT, 15.2.2023:
Sie nennen es Kindeswohl
"Er hat sie tyrannisiert und ist verurteilt. Trotzdem müssen sie und die Kinder im Wechselmodell mit ihm leben. Denn vor Familiengerichten zählt Gewalt gegen Frauen kaum."

Podcast
Deutschlandfunk, Marie von Kuck, Feature, 11.4.2022:
Wie Familiengerichte den Schutz von Frauen aushebeln „Ihre Angst spielt hier keine Rolle“
Feature: Textdokument 

Weitere Presseartikel und Medienresonanzen

Politik

Bundesregierung

stern, 12.1.2023: Interview mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus


Auszug:
"[...] die Probleme beim Sorge- und Umgangsrecht in Fällen von häuslicher Gewalt [...]. Teilweise ist es sogar so, dass man Frauen in familienrechtlichen Verfahren das Sorgerecht abspricht...weil Gerichte vermuten, dass die Mutter das Kind gegen den Vater aufhetzt. [...] Ziel muss es sein, dass häusliche Gewalt systematisch in Familiengerichtsverfahren berücksichtigt wird.


Laufende Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministerium des Innern und für Heimat und des Bundeskriminalamts.

Ziel: Untersuchung des Dunkelfelds im Bereich von Gewaltvorkommnissen
"Die Konzeption der Studie berücksichtigt die Empfehlungen und das Gewaltverständnis der Istanbul-Konvention [...]" 


Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Fachveranstaltung, 15.12.2022: Umgangsrecht gewährleisten und Gewaltschutz sicherstellen, Programm


Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 25.11.2022:   

Lisa Paus: "Wir nehmen Gewalt an Frauen nicht länger hin." 


Gemeinsame Pressemeldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sowie des Bundesministeriums der Justiz, 28.10.2022:
Die Bundesregierung zieht die Vorbehalte gegen die Istanbul-Konvention zurück. Ab Februar 2023 gilt sie damit uneingeschränkt in Deutschland. 

Deutscher Bundestag

Antwort der Bundesregierung, Drucksache 20/4836 vom 7.12.2022 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 20/4562 vom 22.11.2022: Forschung und Aufklärung – Studienergebnisse zu Ideologie statt Kindeswohlorientierung in der Praxis von Familiengerichten und Jugendämtern

Antwort der Bundesregierung, Drucksache 20/4160 vom 21.10.2022 auf die 
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Drucksache 20/3606 vom 22.9.2022: 

Gesamtvorhaben der Bundesregierung zum Schutz von Kindern gegen sexuellen Missbrauch im privaten, virtuellen und öffentlichen Raum 

(u.a. zur Qualifizierung der Fachkräfte in Kinder- und Jugendhilfe, Fortbildung/ Qualifizierung für die am Kinderschutz beteiligten Professionen, Fortbildungspflicht der Beteiligten an familienrechtlichen Verfahren, verbindliche Vorgaben für die Qualifizierung von Sachverständigen von Familiengutachten, kindgerechte Justiz, Kinderschutzkonzepte


CDU/CSU-Fraktion, AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Gespräch mit Dr. Wolfgang Hammer und Prof. Dr. Ludwig Salgo zur Studie "Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme", 27.9.2022 


Sönke Rix, Mitglied des Deutschen Bundestags, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion,
Antwort auf die Frage "Wie ist Ihre Einschätzung zur Hammer Studie?", 8.6.2022 

Bundesrat

Bundesrat, Drucksache 325/22 vom 28.10.2022:  Entschließung des Bundesrates zur gesetzlichen Verankerung von Fallanalysen im SGB VIII

"Im Bundesgebiet haben in der jüngeren Vergangenheit mehrere problematische beziehungsweise fehlgeschlagene Kinderschutzverläufe öffentliche Aufmerksamkeit erlangt..."

 "Der Bundesrat sieht somit weiteren Verbesserungsbedarf und bittet die Bundesregierung [...] um eine Aufnahme von Fallanalysen als gesetzliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe..."

93. Konferenz der Justizministerinnen und -minister

Herbsttagung 10.11.2022

Beschluss TOP I.5
20 Jahre Gewaltschutzgesetz - Weitere Verbesserung des
Schutzes vor Gewalt im Verfahrensrecht

Beschluss TOP II.2 Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Miss-
brauch von Kindern 

Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Dialog mit der Justizministerkonferenz, 

10.11.2022 Pressemitteilung sowie Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Verfahren für das familiengerichtliche Verfahren vorgestellt

Frühjahrskonferenz 1./2.6.2022

Beschluss TOP II.21  Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses „Gewalt gegen Mädchen und
Frauen wirksam begegnen“

Auszug:
"Sie nehmen die Einschätzungen der Arbeitsgruppe, insbesondere zu den Bereichen justizielle statistische Daten sowie zum Straf- und Familienrecht, zur Kenntnis und halten sie für eine geeignete Grundlage, um gesetzgeberische Maßnahmen abzustimmen mit dem Ziel, der Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit den Mitteln der Justiz besser entgegentreten zu können."

Aus Forschung und Praxis

Beschlüsse, Entscheidungen

OLG Düsseldorf, 2. Familiensenat, Beschluss vom 14.2.2023, Az.: II-2 WF 143/22
Befangenheit, Arbeitsweise Sachverständige

Auszüge:
"Weiterer wesentlicher Auslöser für begründete Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Sachverständigen ist die [...] unterschiedliche kritische Betrachtung des Verhaltens der Eltern. Daraus, dass die Kindesmutter zum Verhalten des Kindesvaters in den Umgangssituationen sowohl positive als auch negative Aspekte anführt, schließt die Sachverständige, dass die Kindesmutter diesbezüglich eine ambivalente Haltung habe und dass sie mit ihren negativen Äußerungen ihre zustimmende Haltung zu relativieren versuche; dies interpretiert sie im folgenden als "dysfunktionales Verhalten" gegenüber dem ehemaligen Partner und vermutet als Ursache eine hohe Kränkung durch die Trennung. Dass sich für das angeführte Verhalten mangels gezielter Untersuchungen hierzu auch andere Erklärungen finden lassen, bleibt unberücksichtigt. Gutachterliche Befunde müssen sich auf belegte Tatsachen stützen und nicht auf subjektive Eindrücke und Vermutungen. Demgegenüber werden widersprüchliche Angaben des Kindesvaters nicht von der Sachverständigen hinterfragt. Dem Kindesvater wird von der Sachverständigen eine klare Haltung bescheinigt, obwohl [...].Im Ergebnis zeigt sich der Kindesvater ähnlich ambivalent positioniert wie die Kindesmutter. Dennoch wird ihm von der Sachverständigen die größere Bindungstoleranz attestiert. Dies erweckt den Verdacht der Anwendung unterschiedlicher Maßstäbe." 

"Die Frage nach einer Geschwisterbindung zu dem im Haushalt der Kindesmutter lebenden [...] fehlt."

"Eine unter den gegebenen Umständen erforderliche behutsame, einfühlsame und entwicklungsgerechte Befragung des Kindes zu seinen persönlichen Hoffnungen und Erwartungen im Hinblick auf seine zukünftigen Lebensverhältnisse fehlt. An die Stelle der Erkenntnisse einer derartigen Befragung treten indirekte Rückschlüsse, die sich von außenstehenden Dritten kaum überprüfen lassen."

OLG Stuttgart, 17. Zivilsenat, Beschluss vom 19.1.2023, Az.: 17 UF 8/22
Aufhebung Wechselmodell
"Dass der BGH ausgeführt hat, die Haltung eines Vaters, "der ausschließlich ein paritätisches Wechselmodell anstrebt, und jede Zwischenlösung ausdrücklich abgelehnt hat," deute darauf hin, dass dessen Rechtsverfolgung nicht hinreichend am Kindeswohl orientiert sei..."


VGH München, Az.: 10 B 22.798 vom 10.10.2022 

Zu polizeilichen Maßnahmen zur Unterstützung der Vollstreckungsorgane des Familiengerichts, siehe auch S. 12, 38 cc):

"Da die streitgegenständlichen Maßnahmen der Polizei bereits wegen eines Verstoßes gegen den Richtervorbehalt des Art. 13 Abs. 2 GG rechtswidrig waren, kommt es nicht mehr darauf an, dass das Familiengericht mit dem Jugendamt (statt dem eigentlichen zuständigen Gerichtsvollzieher, vgl. § 87 Abs. 3 FamFG) das falsche Vollstreckungsorgan beauftragt und seine eigene Anordnung in den Beschlussgründen (dort fälschlicherweise als „Inobhutnahme“ bezeichnet) unter eine - noch dazu vom Ergänzungspfleger zu prüfende - Bedingung einer Kindeswohlgefährdung gestellt hat."


OLG Frankfurt/M., Az.: 1 UF 242/21 vom 3.6.2022, § 1684 BGB: 
Umgangsausschluss bei häuslicher Gewalt, 
FamRZ, 24/2022, 1939

OLG Frankfurt/M., Az.: 1 UF 205/21 vom 22.9.2022, § 44 II, III IntFamRVG, Art. 13 I HKiEntÜ: 
Einstellung der Vollstreckung einer Rückführungsentscheidung nach HKiEntÜ, FamRZ, S. 1944, 1941  

OLG Köln, 14. Zivilsenat, Beschluss vom 8.9.2022, 
Az.: 14 UF 57/22: 
Zur Istanbul-Konvention

BeckRS 2022, 29206 

Vgl. ab 21aa. 


OLG Hamm, 11. Familiensenat, Beschluss vom 13.7.2021, Az.: 11 UF 71/21: 

Zur Bindungstheorie und Entwicklungspsychologie: 

FamRZ, Heft 24/2021, 

vgl. ab S. 1993 

OLG Braunschweig, 1. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 21.07.2022, Az.: 1 UF 115/21
Zur elterlichen Sorge als mögliches Kontrollinstrument des anderen Elternteils

Wechselmodell I 

MDR, Podcast mit Sabine Walper, Deutsches Jugendinstitut, 18.3.2023: Getrennte Familien - Wechselmodelle nehmen an Bedeutung zu
Auszug:
"Allerdings sollte dabei bedacht werden, dass sich die Eltern im Einvernehmen für dieses gemeinsame Betreuen entschlossen hätten. Damit würden sie trotz Trennung ein gutes Verhältnis zueinander pflegen, was sich auf die Kinder fördernd auswirke."
 
Mannheimer Morgen, Gastbeitrag von Christina Mundlos, 25.2.2023: Wie hebeln Gerichte den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt aus?

Auszug:
"Nicht immer geht es darum, die Kinder aus dem Haushalt der Mutter zu entfernen. Doch es geht immer um Kontrolle über die Mutter. Und mit der Drohung, man könne ihr jederzeit die Kinder ganz wegnehmen, werden Mütter oft genug gefügig gemacht. Und diese Drohung steht nicht nur als theoretische Option im Raum. Immer wieder wird sie von Richterinnen und Richtern oder anderen Verfahrensbeteiligten ausgesprochen. Gerne zum Beispiel, um die Mutter zu einem Wechselmodell zu zwingen [...]."

DIE ZEIT, 15.2.2023:

Sie nennen es Kindeswohl
"Er hat sie tyrannisiert und ist verurteilt. Trotzdem müssen sie und die Kinder im Wechselmodell mit ihm leben. Denn vor Familiengerichten zählt Gewalt gegen Frauen kaum."

Märkische Allgemeine Zeitung, Interview mit Wolfgang Hammer, 15.2.2023:

Studienautor: Bindungsintoleranz ein unhaltbarer ideologischer Vorwurf gegen Mütter
Auszug:
"Sie alle eint die Kritik an einer technokratischen Umsetzung des Wechselmodells, nach dem die Kinder je die Hälfte ihrer Zeit bei den Vätern beziehungsweise Müttern verbringen. Die Organisationen engagieren sich dagegen, dass Kinder ihren Vätern zugeführt und 

dabei die Vorgeschichte von Gewalt und sexueller Übergriffe völlig außen vorgelassen werden. Sie stellen sich dagegen, die Mütter grundsätzlich zu verdächtigen, dass sie lügen und manipulieren."


DIE ZEIT, 24.1.2023:
Wechselmodell. Die virtuelle Mutter 


The Conversation, 11.1.2023:

La résidence alternée est-elle toujours dans l’intérêt de l’enfant ? 


Blätter, Matthias Meisner, Januar 2023: Streit ums Sorgerecht: Das umkämpfte Wechselmodell

Ludwig-Maximilian-Universität München, 16.12.2022
Interview mit Psychologin und Pädagogin Sabine Walper

Auszug:
"Manche Familiengerichte empfehlen Eltern, vor dem Wechselmodell das Nestmodell auszuprobieren – damit sie selbst ein Gefühl dafür bekommen, wie es ist, regelmäßig in eine andere Wohnung zu pendeln."

ZEIT, 22.11.2022: Interview mit Sabine Walper: Wie getrennte Eltern ihre Schuldgefühle kompensieren
"Gerade im Wechselmodell neigen manche Eltern dann dazu, die Kinder zu verwöhnen, anstatt Vokabeln abzufragen oder wegen eines unaufgeräumten Zimmers zu streiten."

Der Paritätische Gesamtverband, Inforeihe Kinder, Jugend und Familie, 27.10.2022:
Präsentation von Anja Steinbach, Universität Duisburg-Essen:  Das Wohlbefinden von Kindern und Eltern im
Wechselmodell. Ergebnisse der Studie
„Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD) 


Welche Betreuungsmodelle für Trennungskinder? Podcast mit Prof. Dr. Anja Steinbach, Schwungmasse - Der finanz-heldinnen Podcast, 21.10.2022 

Wiener Zeitung, 23.7.2022: 

"Eltern werden durch Verfahren traumatisiert"
Interview mit der Erziehungswissenschafterin Judit Barth-Richtarz und der Psychologin Maria Eberstaller
"...es mag schon sein, dass das Ideal ist, dass das Kind mit zwei Eltern aufwächst, an die es gut gebunden ist. Wir haben es aber bei den Hochstrittigen nicht mit solchen Eltern zu tun. Auch Gerichte können aus einer dysfunktionalen Familienstruktur keine funktionale machen. Das ist ein Ideal, das nicht erfüllbar ist."
 
Deutscher Kinderschutzbund - Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilger im Interview mit der Schwäbischen Zeitung, 20.4.2022:
Wechselmodell nicht aufzwingen

AfD, Drucksache 22/7681, 20.3.2022:
AfD-Fraktion fordert Wechselmodell als Regelfall

Gökay Akbulut, Mitglied des Deutschen Bundestags (DIE LINKE), Januar 2022: Familienrecht: Wechselmodell nicht vorschreiben! 

Wechselmodell II

In einem Offenen Brief vom 11.11.2021 fordern 14 Verbände, darunter der Deutsche Juristinnenbund e.V., der Deutsche Kinderschutzbund e.V. und die Deutsche Liga für das Kind, die bestehende Vielfalt von Umgangsmodellen für Trennungsfamilien zu erhalten.

Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2021: Gutachten "Gemeinsam getrennt erziehen", Überblick über die Empfehlungen
"...spricht sich der Beirat gegen eine gesetzliche Verankerung einer allgemeinen Priorisierung der geteilten Betreuung aus, da wir der Überzeugung sind, dass eine differenzierte Prüfung des Einzelfalls den Interessen des Kindes in einer Trennungsfamilie am ehesten gerecht wird."

Deutscher Bundestag, Bundestagsdrucksache 19/30895 vom 22.6.2021:
Das Wechselmodell im deutschen Familienrecht 


Karl-Heinz Brisch (2019), Verlag Klett-Cotta: Bindung - Scheidung - Neubeginn, Möglichkeiten der Begleitung, Beratung, Psychotherapie und Prävention, S. 143 

Auszug (S. 143):

„Schon früh hatte eine  Studie von Amato und  Rezak (1994) darauf verwiesen, dass häufige Konflikte die Kontakte von Kindern zum getrenntlebenden Elternteil überschatten und zu einer Belastung machen können.  Auch andere Studien zu Jugendlichen in  Trennungsfamilien zeigen, dass eine konflikthafte Beziehung der Eltern bei häufigen Kontakten zum getrenntlebenden Elternteil besonders belastend wirkt und zu verstärkter Depressivität der Kinder beiträgt (Kalmijn 2016) bzw. dass häufige Kontakte mit Nachteilen für die Gesundheit und das emotionale Wohlbefinden von Kindern verbunden sind, wenn sie im Kontext wechselhafter Abwertung und konflikthafter Rivalitäten der Eltern stattfinden (Walper & Gerhard 2003a, b).  So liegt es durchaus nahe, dass Kinder im Wechselmodell vermehrten Belastungen ausgesetzt sind, wenn ihre Eltern in Konflikte verstrickt sind und entsprechend nur schwer miteinander  kooperieren können.“ 


Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, 2019:
Stellungnahme zum Thema "Wechselmodell als Regelfall"

WELT, 6.2.2019:
Wechselmodell in der Kritik: Es geht oft nur darum, das Recht des Vaters durchzusetzen"

Denise L. Whitehead: The Shared Custody Experience: The Adult Child’s Perspective on Transitions, Relationships and Fairness, Dissertation, University of Guelph, Kanada, 2012



Aus Forschung und Praxis II

Zwangskontrolle I

Kathryn J. Spearman, Viola Vaughan-Eden, Jennifer L. Hardesty & Jacquelyn Campbell (2023): Post-separation abuse: A literature review connecting tactics to harm, Journal of Family Trauma, Child Custody & Child Development 


Evangelischer Kirchenkreis Soest-Arnsberg, Evangelische Frauenhilfe, 2.12.2022

Zeitschrift Brigitte, Antje Joel, 24.11.2022:
"Macht. Kontrolle. Das ist das Herz häuslicher Gewalt. Da­­rum geht es den Männern, die sie ausüben. Sie sind ihr Grund. Und ihr Ziel. Um es zu erreichen, brauchen sie nicht immer körperliche Gewalt – im Gegenteil. In einer UN-Studie gab über die Hälfte der befragten deutschen Frauen an, dass ihr Partner sie erniedrigt, demütigt, finan­ziell oder sozial isoliert oder auf andere Weise emotional misshandelt. "Coercive Control" heißt diese Form der Gewalt, Zwangskontrolle. In ­England und Wales ist sie strafbar. In den Vereinigten Staaten war sie es. Bis die Trump-Regierung das Gesetz 2018 kippte – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt. Seither gilt in den USA wieder genauso wie in Deutschland noch immer: Nur wo "Schläge" draufsteht, steckt auch wirklich Gewalt drin. Als ob!"
 
Süddeutsche Zeitung (dpa), 4.11.2022:
Gemeinsames Sorgerecht ist kein Kontrollinstrument

Interview mit Claudia Schwemer, Leiterin einer Beratungsstelle „Klara“ bei der Diakonie Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, Nordkurier, 2.11.2022, Auszug:

Denn die Partner und Väter, die Zwangskontrolle ausüben, erscheinen in der Öffentlichkeit und bei Behörden oft fürsorglich..."
 
Zwangskontrolle im Leben von Kindern und Müttern, Oxford Academic, Emma Katz, August 2022: Coercive Control in Children's and Mother's Lives, August 2022

Open Letter to Family Court Lawyers from a Domestic Violence Expert, July 19, 2022 by Veronica York, Domestic Violence and Child Abuse Custody Expert, Certified High-Conflict Divorce Coach, USA
Most courts like to assume a father is acting out of love for their children. This could not be further from the truth in DV [domestic violence] custody cases. Family court is the most successful venue for an abusive father to continue his abuse. He knows that the best way to hurt the mother is to use the children. Their motives are in plain sight but most often missed by court professionals.“
 

Gutowski, E.R., Goodman, L.A. Coercive Control in the Courtroom: the Legal Abuse Scale (LAS). J Fam Viol (2022) 

Auszug: 

"The threat of losing child custody and visitation to an abusive partner can be highly distressing for survivor-mothers [...] also because many abusive partners are also abusive parents [...]. Further, survivors may be required to have on-going communication with an abusive parent to negotiate parenting arrangements or visits [...], providing opportunities for continued threats and abuse [...]. Ex-partners may also distort information or lie in court as a tactic of control [...]. In [...] qualitative research with mothers involved in custody litigation, participants described their former partners’ efforts at character defamation to make them appear unfit to parent." 

Zwangskontrolle II

Psychology Today, Lisa Aronson, 18.1.2022:  

It's Post-Separation Legal Abuse, Not High Conflict Divorce 


Monk, L., & Bowen, E. (2021). Coercive control of women as mothers via strategic mother–child separation, Journal of Gender-Based Violence, 5(1), 23-42. 
Zwangskontrolle von Frauen als Mütter über strategische Mutter-Kind-Trennung

Auszug:
"
Thematic analysis identified eight themes as perpetrator tactics of strategic separation:

1) Lying to and manipulating children;

2) Sabotaging children’s contact with their mothers;

3) Weaponising children;

4) Conditioning children through reward and punishment;

5) Exploiting women’s vulnerability, particularly as mothers;

6) Threatening mothers with taking their children from them;

7) Actively employing mother-blaming by exploiting mother-blaming institutions and practices; and

8) Denigrating mothers and elevating themselves in order to supplant mothers as children’s primary caregivers and attachment figures.

Because service responses fail to address this aspect of men’s violence against women and children, the article is positioned to inform policy, practice and service provision."

Violence against Women
Psychological violence and
coercive control
- special regards to chapter 4.1. " The effect of gender violence on custody and visiting rights",
European Parliament, Policy Department for Citizens’ Rights and Constitutional Affairs, Directorate-General for Internal Policies
PE 650.336- April 2020
Deutsche Zusammenfassung
 
Frauenhauskoordinierung e.V.: Psychische Gewalt, Coercive Control

"...the perpetrator makes it invisible ." The Guardian, Jess Hill, 7.3.2020: 
Patriarchy and power: how socialisation underpins abusive behaviour

Stark, E., & Hester, M. (2019). Coercive Control: Update and Review. Violence Against Women, 25(1), 81–104. https://doi.org/10.1177/1077801218816191

Podcast

Deutschlandfunk, Marie von Kuck, Feature, 11.4.2022:
Wie Familiengerichte den Schutz von Frauen aushebeln „Ihre Angst spielt hier keine Rolle“
Feature: Textdokument 



Aus Forschung und Praxis III

Fachbeiträge 2023 

Janin Zimmermann, Jörg Fichtner, Sabine Walper, Ulrike Lux, Heinz Kindler: Verdorbener Wein in neuen
Schläuchen – Teil 1, 15.2.2022 in Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ), Heft 2/2023, S. 43ff.

Auszug:
"In jedem Fall sollte deutlich geworden sein, dass das Konzept der „Parental Alienation“ sehr unterschiedliche Fallkonstellationen über einen Kamm schert, relevante Differenzierungen von Hintergründen möglicher Kontaktverluste ignoriert und damit vielfach fehlgeleitete juristische Entscheidungen und beraterische Interventionen nahelegt. So muss gefragt werden, in welchen Fällen Jugendämter, Beratungsstellen und Familiengerichte verpflichtet sind, bindungserhaltend einzugreifen, wer der Adressat dieser Bemühungen sein sollte und in welchen Fällen der Kontaktverlust das geringere Übel ist. Das Konzept der Eltern-Kind-Entfremdung stellt diese Fragen nicht und bietet erst recht keine Antworten. Es ist höchste Zeit, es endgültig ad acta zu legen."

FamRZ am 26.1.2023 zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, ECHR 353 (2022), Press Release, zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt bei Umgangs- und Sorgerechtskonflikten,  s.a. FamRZ 2023, Heft 4, m. Anm. Thomas Meysen 

Fachbeiträge 2022

Joan S. Meier, Sean Dickson, Chris S. O’Sullivan & Leora N. Rosen (2022): Harman and Lorandos’ false critique of Meier et al.’s family court study, Journal of Family Trauma, Child Custody & Child Development, 19:2, 119-13

Auszug:
"We hope this rebuttal  clarifies the lack of  substance to Harman and  Lorandos (2021) critique,  while substantiating the  credibility of our  straightforward findings.  We are troubled that the  invocation of a “list of 30”  and use of the pejorative  term “woozling,”  accompanied by an array  of  technical jargon, can  combine to create a veneer  of seriousness, especially  when few if any readers can be expected to dig deeply enough to discern the  falsity of these claims.  Therefore, we urge readers  to review the Final Summary Overview and the peer-reviewed article about the  study, as well as our forthcoming articles, both  to resolve any lingering  doubts, and to learn critical  information about custody  court adjudications."

Empfehlungen für Jugendämter: Kinder und Jugendliche als Mitbetroffene von Gewalt in Paarbeziehungen, LWL-Landesjugendamt Westfalen, LVR Landesjugendamt Rheinland, November 2022 


Göttinger Juristische Schriften, 18. Göttinger Workshop zum Familienrecht 2021: Kindgerechte Verfahren - Anspruch und Wirklichkeit in Kindschaftssachen, 2022, Eva Schumann, S. 4:
 

"Trotz der hohen Fallzahlen wissen wir jedoch über die Verfahrensabläufe in Kindschaftssachen, über eingeübte Praktiken und die Zusammenarbeit zwischen Familiengericht, Jugendamt und Verfahrensbeiständen erstaunlich wenig, da es hierzu bislang kaum Statistiken oder aussagekräftige Studien gibt.[...] Die vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Evaluierung des familiengerichtlichen Verfahrens mahnte daher auch im Bereich der Elternkonfliktverfahren an mehreren Stellen das Fehlen notwendiger Rechtstatsachenforschung an (Kinderschutzverfahren waren bedauerlicherweise gar nicht Gegenstand dieser Evaluierung).[...] Auch auf dem 18. Göttinger Workshop zum Familienrecht (2021) wurde mehrfach, vor allem in der Abschlussdiskussion, darauf hingewiesen, dass Rechtstatsachenforschung und Wirksamkeitsstudien zum Ablauf von Elternkonflikt- und Kinderschutzverfahren sowie zur Nachhaltigkeit der Entscheidungen dringend notwendig sind. [...]"


Göttinger Juristische Schriften, 18. Göttinger Workshop zum Familienrecht 2021,  Dagmar Coester-Waltjen, Volker Lipp, Philipp M. Reuß, Eva Schumann, Barbara Veit (Hg.), 2022: Kindgerechte Verfahren - Anspruch und Wirklichkeit in Kindschaftssachen 


FamRZ, Heft 24/2022, 1907 und 1910
Petra Volke:  Die Empfehlungen des Expertenausschusses zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Hinblick auf familiengerichtliche Verfahren
Eva Strnd:  Kinderschutz fängt bei der inneren Haltung an – Zur Qualifikation von Richtern und Anwälten in Kindschaftssachen

Blickpunkt Jugendhilfe, 1/2022, Rainer Becker, Laura Leidecker, S. 29 ff: Kindeswohl oder Elternwohl - Rechtlich zweifelhafte Inobhutnahmen und Fremdunterbringungen

ZKJ – Zeitschrift für
Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, Heft 12/2022, Marie Nadjafi-Bösch, Sophie Funke
:  Die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz in der familiengerichtlichen Praxis Deutschlands 

Arbeitshilfe für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)

Kinderschutz bei häuslicher Gewalt, Freie und Hansestadt Hamburg, 2022 


Sorgerecht:  

Haufe, Melanie Beske, 20.10.2022 

Kein gemeinsames Sorgerecht bei schwerwiegenden Kommunikationsstörungen der Eltern,  vgl. dazu auch WW Institut, Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen, 28.9.2022
(Grundlage: OLG Braunschweig 21.7.22, 1 UF 115/21) 


Hans-Jürgen Kerner, Rainer Becker, Sonja Howard: Mütter als Anzeigenerstatterinnen bei Verdacht auf Kindesmissbrauch, in: ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 9/10 2022, S. 351ff.

"Die gesamte Problemlage bedarf einer tiefergehenden Forschung, um Grundlagen für Nachbesserungen gesetzgeberisch oder technisch-organisatorisch oder in Studium und Fortbildung zu schaffen." 


Vortrag beim Bundesfamilienministerium (BMFSFJ): Wie das Recht einen kindeswohlorientierten, effektiven Schutz vor Gewalt bieten könnte, Lohse/Meysen, 6.4.2022 

Fachbeiträge 2022 - 2008

AWMF S3+ Kinderschutzleitlinie 

Wissenschaftliche, übergeordnete Leitlinie, geänderte Fassung Januar 2022, bspw. zur Diagnostik Münchausen-by-proxy, S. 42 

bspw. zum Forschungsbedarf, S. 331 

Auszug:

"Es liegen nur wenige Studien aus Deutschland vor, sodass sowohl in den diagnostischen als auch in den Bereichen wie z.B. in der Kooperation aller Versorgungsbereiche ein Bedarf für z.B. Kohortenstudien oder auch nicht analytische Studien besteht. Die Evidenz der Kinderschutzleitlinie beruht überwiegend auf internationalen Studien." 


AWMF S3+ Kinderschutzleitlinie,

Zusatzdokument „Strukturierte Befragung von Kindern und Jugendlichen“ 


Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung, Fachbeitrag von Angelika Henschel, 26.7.2022:
Kinder im Kontext von häuslicher Gewalt 


Fachvortrag, Rechtsexperte Ludwig Salgo, Goethe-Universität Frankfurt am Main, 30.11.2021:
Häusliche Gewalt–Kindesschutz im Spannungsfeld zwischen
Elternrecht und Kindeswohl, eine Herausforderung für
Gesetzgebung, Jugendhilfe und Justiz

"Immer wieder anzutreffende Tendenzen in der Praxis:
- Enormer Druck auf Mütter, sich kooperativ zu zeigen durch FamG, JA, GA, Verfahrensbeistände, manchmal durch eigene RAe
- Drohung mit Sorgerechtsverlust (Zauberformel: „Bindungstoleranz“)
- „Väter sind gut und wichtig“ –„Mütter sind rachsüchtig, feindseelig und entfremdend“


Kindschaftssachen und häusliche Gewalt
Umgang, elterliche Sorge, Kindeswohlgefährdung, Familienverfahrensrecht

Thomas Meysen, SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies (Hrsg.), 2021 


Ingrid Walker-Descartes, Madeline Mineo, Luisa Vaca Condado, Nina Agrawal:
Domestic Violence and Its Effects on Women, Children, and Families,
Pediatric Clinics of North America, Volume 68, Issue 2, 2021, Pages 455-464,
https://doi.org/10.1016/j.pcl.2020.12.011

Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V., 2021:
Handlungsempfehlungen für das Jugendamt zum Umgang mit Fällen partnerschaftlicher Gewalt in Familien mit Kindern

„Drohungen unbedingt ernst nehmen“

Wenn Männer ihre Familie auslöschen, kommt das oft scheinbar aus heiterem Himmel. Der Ulmer Psychiater Jörg Fegert über psychische Ursachen und typische Warnsignale solcher Taten. 

Man muss sehr genau den Einzelfall betrachten. Ein häufiges Muster ist ein Dominanz-Konflikt in einer Beziehung: Der Mann hat Angst, die Kontrolle zu verlieren – weil die Frau, die bisher alles brav mitgemacht hat, plötzlich die Trennung will. Für manche Männer ist das so eine starke Kränkung, dass sie denken, die Frau hat das Recht auf das Leben und die Kinder verwirkt. Mitunter liegt auch eine narzisstische Persönlichkeitsstörung vor. Solche Personen können bei einer massiven Kränkung zu einer Gefahr werden, für andere und für sich selbst.“
Interview mit Jörg Fegert, Schwäbisches Tagblatt, 22.7.2021

 
Arbeitsgruppe „Kindgerechte Justiz“ des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Ergebnisvermerk 2. Sitzung vom 30.4.2021, Auszug:
"Gerichtliche Verfahren, sei es im Bereich des Straf- oder Familienrechts, sind für die betroffenen Kinder und Jugendlichen häufig schwer verständlich, belastend und können Auswirkungen auf ihren weiteren Lebensweg haben." 


Fachartikel, Stichwort der Psychologie, 2019:
Das Kontinuitätsprinzip als Kriterium zur Sorgerechtsregelung

Hack K. Eva/ZIF und Heiliger, Anita (Hrsg.), 2008: Vater um jeden Preis?: Zur Kritik am Sorge- und Umgangsrecht

Aus Forschung und Praxis IV

Forschung aus dem Themenfeld

Bindungstheorie

22.11.2022, Nature Communications: "Mapping the effects of pregnancy on resting state brain activity, white matter microstructure, neural metabolite concentrations and grey matter architecture"

Schwangerschaft führt zu Veränderungen im Gehirn der werdenden Mutter. Laut dem Forschungsteam wird dadurch der Nestbautrieb und die Bindung der Mutter zum Kind gefördert.

Deutsprachige Besprechungen der Studie(n) u.a.:

FAZ, 22.11.2022

ORF Science, 22.11.2022

Spektrum Psychologie/Hirnforschung, Daniela Mocker, 19.12.2016 


Kinder- & Jugendärzte im Netz zur kanadischen Studie "The Smell of a Mother", 28.1.2022: 
Mutter-Kind-Bindung: Geruch und Augenkontakt spielen Rolle. 

Mütter und Neugeborene gehen ab dem ersten Hautkontakt - wenn nicht sogar früher - eine besondere Bindung ein.“

Lux/Kindler/Walper/Zimmermann (12/2021)
In: Praxis der Rechtspsychologie, Jahrg.: 31, H. 2, S. 27-52:

Bindungsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern im Kontext von Trennung und Scheidung: Welche Rolle spielen Umfang und Qualität des Eltern-Kind-Kontakts?
 

Opie, McIntosh u.a., 2021: Early childhood attachment stability and change: a meta-analysis, Attachment & Human Development, 23:6, 897-930, DOI: 10.1080/14616734.2020.1800769

 "...this study identified clear evidence of publication bias in the existing literature. [...] In supporting an ecology of attachment organisation at each developmental epoch in early childhood, maintenance of early security may be enhanced and the movement from insecurity toward security supported." 


Tommie Forslund et.al., Stockholm University, 2021:
Attachment goes to court: child protection and custody issues
"It is imperative to provide families with support to facilitate good-enough care, and not threaten continuity of care without the most serious of justifications."

Monica Campo , Belinda Fehlberg , Kristin Natalier & Bruce Smyth (2020), Journal of Social Welfare and Family Law, 42:3, 299-31:
The Meaning of Home for Children and Young People after Separation

Rasmussen et.al., 2018:
Attachment as a Core Feature of Resilience: A Systematic Review and Meta-Analysis
"...secure attachment is associated with the presence of resilience." 


Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Dokumentation, Oktober 2018:
Aktuelle Publikationen zur Bindungsforschung

Familienrecht unter der Lupe

Entwicklungspsychologie

Kinder- & Jugendärzte im Netz zur Studie der Stanford University School of Medicine (USA), 12.8.2022: 

Bis zum Jugendalter reagiert das Gehirn auf die Stimme der Mutter besonders stark


Kinder- & Jugendärzte im Netz berichten über eine Studie der Universität Toronto basierend auf einer landesweit repräsentativen Stichprobe, 15.7.2022: Häusliche Gewalt in der Kindheit erhöht Risiko für psychische Erkrankungen im Erwachsenenalter

„Die Studie der University of Toronto ergab, dass ein Fünftel (22,5%) der Erwachsenen, die in ihrer Kindheit regelmäßig häusliche Gewalt bei ihren Eltern sahen, irgendwann in ihrem Leben eine schwere depressive Störung entwickelten. Im Vergleich dazu waren nur 9,1% derjenigen ohne eine Vorgeschichte von elterlicher häuslicher Gewalt davon betroffen.“


Kinder- und Jugendärzte im Netz berichten über eine australische Studie, 13.05.2022:
Die Bindung zwischen Müttern und ihren Babys hat starken Einfluss auf kindliche Entwicklung

LandesPsychoTherapeutenKammern Rheinland-Pfalz, Praxistipp der Juristinnen, 29.1.2020:
Einsichtsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ), 2019:
Entwicklung als kinder- und jugendmedizinische Besonderheit 

Stonawski u.a., 2017:
Affektive Belastungen der Mutter in der Schwangerschaft und assoziierte epigenetische Veränderungen beim Kind: Eine Übersicht
Auszug, Zusammenfassung:
"Die Schwangerschaft stellt einen Lebensabschnitt der Frau dar, der mit körperlichen und hormonellen Veränderungen sowie einer erhöhten emotionalen und psychischen Beanspruchung einhergeht. Für das Kind gilt die Zeit im Mutterleib dabei als besonders sensible Phase, in der ungünstige intrauterine Bedingungen sowohl die fetale als auch die postnatale Entwicklung und Gesundheit langfristig beeinflussen können. So haben sich Depression, Angst und Stress in der Schwangerschaft als Risikofaktoren für Entwicklungsverzögerungen sowie emotionale und Verhaltensauffälligkeiten erwiesen."
 

Risiken psychosozialer Entwicklung und Instinktive Täuschung, Dorothea Weinberg und Alexander Korittko, 2013

Ausbildungen

§ 23b GVG - Gerichtsverfassungsgesetz, Ludwig Salgo, Goethe-Universität Frankfurt am Main, 1.8.2021:
Stellungnahme zu Qualitätsanforderungen in der Familiengerichtsbarkeit

FamRZ-Podcast familiensachen, 04/2021:
Folge 4 Qualifikation und Fortbildung von Familienrichterinnen und -richtern

"...Gast ist Prof. Dr. Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt/M. Er fordert seit Jahren, dass Familienrichterinnen und -richter besser ausgebildet werden müssen."

Maud Zitelmann, Frankfurt University of Applied Sciences, 31.8.2021:
Podcast: Soziale Arbeit: Jugendhilfe und Kinderschutz

"Sozialarbeiter, Kinder- und Jugendmediziner, Psychologen, Lehrer, Erzieher, Familienrichter – das sind nur einige der Berufsgruppen, die auf die eine oder andere Weise Einfluss nehmen können auf den Schutz von Kindern.

Oftmals verfügen sie allerdings nicht über das Wissen und Können im Fachgebiet Kinderschutz, das für ihre praktische Arbeit notwendig wäre..."


Stellungnahmen, Empfehlungen, Beschlüsse

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 6.2.2023 (DV 4/23) zum Selbstbefassungsantrag in der Ausschussdrucksache 8/SOZ/17 des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landtags von Sachsen-Anhalt zur Studie des Autors Dr. Wolfgang Hammer „Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme“ vom April 2022

Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung von häuslicher Gewalt, DV 16/21 vom 20.9.2022


Auszug:
"Nicht in allen Fällen ist (zu Beginn) erkennbar, ob es sich um einen Fall häuslicher Gewalt handelt. Gerade in Fällen, in denen die häusliche Gewalt vom betroffenen Elternteil nicht in das Verfahren eingeführt wird, bedarf es einer entsprechenden Sensibilisierung der Richter/innen, aber auch der anderen Verfahrensbeteiligten, um drohende Gefahren für Kind und betroffenen Elternteil zu erkennen und zu vermeiden. Gleiches gilt, sofern sich Anhaltspunkte für häusliche Gewalt erst im Laufe des Verfahrens ergeben bzw. erkannt werden. Die Amtsermittlungspflicht beinhaltet dabei, ggf. auch „ersten Anzeichen“ nachzugehen."
 


Stellungnahmen, Berichte, Beschlüsse

In dubio pro infante - NGO in Gründung, Sonja Howard. Schirmherrin Karoline Herfurth, seit März 2023

Auszüge:
"Wir fordern ein Rechtssystem, das die Rechte eines Kindes über die Rechte der Eltern stellt – vor allem mit Blick auf Umgangskontakte und die Entscheidung über den Lebensmittelpunkt eines Kindes. "

"Wir fordern die Evaluation von Gutachten, Stellungnahmen und richterlichen Beschlüssen, um sicherzustellen, dass nicht in einzelnen Amtsbezirken Entscheidungen getroffen werden, die das Kindeswohl gefährden." 

"Wir fordern die Möglichkeit der Beobachtung und Kontrolle von familiengerichtlichen Verfahren, damit im Gerichtssaal kein Zwang zur Einigung ausgeübt oder Drohungen ausgesprochen werden können."


Yagmur Gedächtnisstiftung - Zivilcourage im Kinderschutz

„Familienrecht in Deutschland“ wird seit September 2022 auch von der Yagmur Gedächtnisstiftung - Zivilcourage im Kinderschutz unterstützt.

Dazu der Stifter Michael Lezius:
Die Studie „Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme“ zeigt den dringenden Bedarf, den Kinderschutz in familienrechtlichen Verfahren zu stärken. In den Verfahren ist ein immer raumgreifenderes „Elternrecht vor Kinderrecht“ zu beobachten, obwohl das Kind immer im Mittelpunkt von Entscheidungen stehen sollte.“ 


Deutscher Frauenrat

Forschung und Aufklärung: Antifeministische Narrative in Praxis von Familiengerichten und Jugendämtern?

Beschlüsse | 22. Juni 2022

„Der Frauenrat fordert weitere und vor allem repräsentative wissenschaftliche Forschung sowie Aufklärung durch eine Enquete-Kommission oder vergleichbar geeignete Institutionen, inwieweit antifeministische Narrative an Familiengerichten und in Jugendämtern Entscheidungen begünstigen, welche sich nicht am Kindeswohl orientieren: Wenn etwa der Gewaltschutz durch den Umgang (bis hin zum Wechselmodell) ausgehebelt oder ein Kind ohne dringende Gefahr im Elternstreit in Obhut genommen wird. Die Studie „Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme“ des Soziologen Dr. Wolfgang Hammer  [...] weist auf solche Entwicklungen hin und ist ein Anfang. Repräsentative Datenerhebungen und Forschungsarbeiten zu Hintergründen müssen folgen." 


Deutsches Institut für Menschenrechte

Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt
"Seit November 2022 ist das Deutsche Institut für Menschenrechte von der Bundesregierung mit einer kontinuierlichen und unabhängigen innerstaatlichen Berichterstattung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention [...] betraut." 


November 2022: Jahresbericht 2021, s. Seite 24 ff: "Unser Ziel sind kindgerechte Gerichtsverfahren"

Auszug:
"Die Implementierung des Themas in die Aus- und Fortbildung ist eine rechtspolitische Entscheidung. Deshalb ist es gut, wenn das Thema in die Justizminister*innenkonferenz kommt und der Bundestag sich damit beschäftigt. Außerdem brauchen alle Beteiligten genügend Zeit und Raum für kindgerechte Verfahren."

26.10.2022:  Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland: Erste Bewertung durch die Expert*innengruppe GREVIO 

Bündnis Istanbul-Konvention

Bündnis Istanbul-Konvention 

Stellungnahmen - in eigener Sache

Wolfgang Hammer, März 2023: Stopp der institutionellen Gewalt gegen Frauen und Kinder durch Jugendämter und Familiengerichte!

Stellungnahme von Sonja Howard, Mitglied im Betroffenenrat der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und im Nationalen Rat gegen Kindesmissbrauch, vom 9.2.2023 zum Artikel des SPIEGEL vom 23.1.2023

Stellungnahme des Autorenteams "Familienrecht in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme" vom 25.1.2023 zum Artikel des SPIEGEL "Stigmatisierte Mütter, diskreditierte Väter" vom 23.1.2023

Stellungnahme von Wolfgang Hammer, Ludwig Salgo, Heidi Thiemann und Sybille Möller vom 15.12.2022 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage      (Drucksache 20/4562), Bundestagsdrucksache 20/4836 vom 7.12.2022

Um Kinder und ihre Bedürfnisse im Familienrecht besser berücksichtigen zu können, fehlt es an Daten und Wissen. Für eine Familienrechtsreform, wie sie der Justizminister plant, ist die Kenntnis der Sachlage erforderlich. Das Nichtvorhandensein von Basisdaten sowie wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse wurde von der Bundesregierung bestätigt." 


Eingabe vom 14.12.2022 zum Aufruf der Vereinten Nationen - Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR)
von Wolfgang Hammer, Ludwig Salgo, Uwe Tewes, Pajam Rokni-Yazdi, Anne Müller, Marie Köhler
Brief an die Vereinten Nationen - OHCHR
Anlage 1 - Fact Sheet
Anlage 2 - Studie
Anlage 3 - nicht zur Veröffentlichung
Anlage 4 - Neun Antworten 

Offener Brief mit Stellungnahme von Wolfgang Hammer an die Neue Richtervereinigung e.V. (NRV) vom 26. Juli 2022

Pressemitteilung NRV, Fachgruppe Familienrecht, vom 13. April 2022 


Über den Autor

Wolfgang Hammer, Norderstedt
Dr. phil. , Soziologe und Fachautor
Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Deutschen Kinderhilfswerks

  • Von 2005 – 2013 Vertreter der Jugend- und Familienministerkonferenz:
  • bei den Runden Tischen zum  Sexuellen Kindesmissbrauch
  • beim Nationalen Aktionsplan für ein Kindergerechtes Deutschland
  • in der Bund/Länder AG zur Erarbeitung des Bundeskinderschutzgesetzes und zum Bundesprogramm Frühe Hilfen

In Kooperation mit:

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Stiftung Alltagsheld:innen