Reform Kindschaftsrecht, Fachbeiträge, Medien
Stellungnahmen zum
Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums für eine Reform des Kindschaftsrechts vom 16.1.2024:
- TERRE DES FEMMES
- Deutscher Kinderschutzbund
- Wolfgang Hammer
- Deutscher Juristinnenbund
- In dubio pro infante
- VAMV e.V.
- Der Kinderschutzbund
- Frauenhauskoordinierung e.V.
- Christiane Knack-Wiechmann
- Bundesverband für Kinder- und Jugendpsychotherapie e.V.
- NJW, beck-aktuell
Herbert Renz-Polster: Mit Herz und Klarheit, Piper-Verlag, 29.2.2024
Auszüge:
[...] wir haben heute in Deutschland ein regelrechtes System von Inobhutnahmen von gesunden, sozial gut integrierten Kindern mit der alleinigen Begründung, ihre Mütter unterhielten eine » symbiotische « Bindung zu ihnen und würden dadurch die Bindung des Kindes zu dessen Vater unterminieren. Sie seien, wie es dann heißt, » bindungsintolerant« [...]"
"Warum diese Bindungsschwurbelei gerade in Deutschland
so erfolgreich ist, dürfte auch an den Vorarbeiten des Kinder- und Jugendpsychiaters Michael Winterhoff liegen.
In seinen Büchern, Vorträgen und Fortbildungen führte er
so ziemlich jedes Problem der heutigen Kinder und Jugendlichen auf eine Diagnose zurück, die in der seriösen kinderpsychiatrischen
Literatur gar nicht vorkommt, nämlich
die » symbiotische Beziehungsstörung «."
"Richtig ernst für die Mütter in Deutschland wird es aber durch einen zweiten Kinder- und Jugendpsychiater, nämlich
den Erfinder des » Parental Alienation Syndroms «,
Richard Gardner. Wie Winterhoff stützte auch er sich auf bestimmte Annahmen zur Eltern-Kind-Bindung, in seinem
Fall auf die Behauptung: Kinder liebten von Natur aus immer beide Elternteile und sie brauchten immer beide für eine gute Entwicklung. Bevorzuge ein Kind deshalb einseitig
ein Elternteil und sei darin unbelehrbar und hartnäckig,
so sei dies von diesem erzwungen und deute auf
eine manipulative, pathologische Beziehung hin ( er selbst
sprach auch von » Gehirnwäsche « ). Das Kind müsse deshalb zum Umgang mit dem abgelehnten Elternteil auch
mit Gewalt gezwungen werden, bei fehlender Besserung müsse es aus der manipulativen Beziehung » befreit « werden. Etwa indem das Kind bei Sorgerechtsstreitigkeiten
dem von ihm abgelehnten Elternteil zugesprochen wird (in der familiengerichtlichen Praxis kommen die Kinder dann häufig » zuerst einmal « in ein Heim, was dann leider
oft die Endstation für diese Kinder ist ).
Das Postulat, Kinder würden von Natur aus immer beide
Elternteile lieben, ist angesichts der manchmal eben doch von asymmetrischen Bindungsmustern und auch ungleichen Vertrauensverhältnissen geprägten Familienrealität so hanebüchen, dass sich die Frage stellt, wie Herr Gardner zu seiner weitreichenden Theorie kommt.
Und hier wird es regelrecht gespenstisch. Herr Gardner
stützte sich bei seinen Aussagen nicht etwa auf Forschungsarbeiten,
sondern gab Überzeugungen wider, die er sich als Gutachter in Sorgerechtsstreitigkeiten gebildet hatte. In diesen Fällen vertrat er oft Väter, denen von ihren Partnerinnen oder ihren Kindern pädophile Übergriffe vorgeworfen
wurden. Dabei benutzte er seine Theorie – lange
Zeit erfolgreich –, um selbst verurteilten Tätern weiterhin Kontakt zu ihren Kindern zu ermöglichen."
Tagesspiegel, 11.1.2024:
Missstände bei Sorgerechtsfällen: Wenn der Gerichtsvollzieher das Kind zum Vater bringt
MDR, 21.11.2023: Betroffene: "Wir sprechen hier von institutioneller Gewalt und Kindeswohlgefährdung"
Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, Studie des SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies gGmbH, Deutsches Jugendinstitut, 12.12.2023: Sexueller Kindesmissbrauch und die Arbeit der Jugendämter
Auszüge:
"Das Vorbringen von Schutzbedarfen stört die Regel, und das Verfahrensrecht sieht keine eigenen Mechanismen vor, dem Vorrang der Sachaufklärung vor einem Hinwirken auf Einvernehmen Rechnung zu tragen [...].“
"Die Rechtslage kann aktuell als unbefriedigend bezeichnet werden. Erforderlich erscheint, der allgemeinen Regel des § 1626 Abs. 3 BGB eine weitere, eigene Regel zur Seite zu stellen, wonach im Kontext von (vermuteter) Gewalt nicht per se davon auszugehen ist, dass der Umgang dem Wohl des Kindes oder des*der Jugendlichen dient. „
"Die Anhörungen und Berichte zeichnen ein Bild tiefen Misstrauens gegenüber den Elternteilen, die ihr Kind vor (vermuteter) sexueller Gewalt durch den anderen Elternteil oder während des Aufenthalts beim anderen Elternteil schützen wollen. Auch Jugendämter werden insoweit nicht als Korrektiv wahrgenommen. Die Abwertung dieser Eltern und der sie unterstützenden Fachkräfte hat Tradition. Bereits im letzten Jahrhundert kursierte die reißerische Chiffre vom „Missbrauch mit dem Missbrauch“ [...}. Nachdem im Jahr 1998 mit großer Aufmerksamkeit in Deutschland das sogenannte Parental Alienation Syndrome vorgestellt wurde [...], hält sich die simplifizierende Rahmung als „Eltern-Kind-Entfremdung“ [Bindungsintoleranz]. Vorbehalte oder Ablehnung von Kindern oder Jugendlichen gegenüber Umgangskontakten mit einem Elternteil erhalten hierdurch eine einseitige Zuschreibung als Indoktrinierung durch den anderen Elternteil.“
Franke, Lena (2023): Häusliche Gewalt im Umgangs- und Sorgerecht. Gesetzliche Handlungsbedarfe. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte
MDR Umschau, 5.10.2023:
Das Wechselmodell. Gut fürs Kind?
WELT, 5.9.2023:
Trennungskinder: Absage an das Wechselmodell als Leitbild i.V.m.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 22.8.2023: Studie zu Kindeswohl bei Trennung und Scheidung
Fachbeiträge, Medien, Bundesverfassungsgericht
NZFam 2024, 104, Beck online sowie ZKJ 2/2024: Bestandsaufnahme und Evaluation der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstages e.
V. zu § 23b Absatz 3 GVG, Berichterstatterin Prof. Dr. Barbara Veit
Auszug:
"Überraschend ist die Einschätzung zahlreicher Bundesländer, dass sämtliche Familienrichter die Anforderungen aus §
23b III GVG bereits jetzt oder zumindest demnächst erfüllen würden. Bedenkt man, dass Hintergrund der Gesetzesänderung u.a. Hinweise auf fachliche Defizite und Forderungen nach höheren Qualifikationsanforderungen für Familienrichter waren [...], so bleibt unklar, wie es möglich sein kann, dass alle Richter bereits im selben Jahr des Inkrafttretens der Neuregelung sämtliche Anforderungen erfüllt haben sollen."
"Auffällig ist, dass die Mehrheit der Justizministerien Schwierigkeiten hatte, durchgängig belastbare Daten [...] zu liefern. {...] In manchen Fällen fehlten sogar grundlegendste Daten [...]"
"Eine aussagekräftige wissenschaftliche Analyse der Praxis bedarf aber belastbarer zur Verfügung stehender Daten. Solche liegen bislang nicht in ausreichender Menge vor. Aus Sicht der Kinderrechtekommission des DFGT sind deshalb zusätzliche Maßnahmen, wie die Einführung eines gesetzlichen Fortbildungsanspruchs, die Durchführung verpflichtender statistischer Erhebungen und die Einführung einer Forschungsklausel, erforderlich, um die bestmögliche Qualifikation jedes Familienrichters im Interesse der betroffenen Kinder und ihrer Familien
sicherzustellen."
Heike Kollert-Jahn, BoD, 2024: Lobbyismus im deutschen Familienrecht
Auszug:
"Lobbyistisch beeinflusste "Forschungsergebnisse" zum angeblichen Erfolg dieser Kindschaftsrechtsreform werden in allen Bereichen des Familienrechtssystems als Grundlage zur Entscheidungsfindung herangezogen. Unter anderem dadurch hat sich im deutschen Familienrecht eine nach totalitären Prinzipien agierende Paralleljustiz entwickelt, die zunehmend Grundprinzipien demokratischer Rechtsstaatlichkeit sowie Grundrechte von Frauen und Kindern grob missachtet. Ausgehend von solchen neuen "Erkenntnissen" und der hieraus entwickelten richtungsweisenden Rechtsprechung hat sich ein ebenso einseitiges wie rigoroses Handeln gegen Frauen und Kinder in Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten auch in den Jugendämtern etabliert."
BVerfG, Az.: 1 BvR 1076/23
Entscheidung vom 17.11.2023, RN 34:
"Mit der vom Oberlandesgericht herangezogenen Eltern-Kind-Entfremdung wird auf das überkommene und fachwissenschaftlich als widerlegt geltende Konzept des sogenannten Parental Alienation Syndrom (kurz PAS) zurückgegriffen. Das genügt als hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung nicht. Soweit ersichtlich besteht nach derzeitigem Stand der Fachwissenschaft kein empirischer Beleg für eine elterliche Manipulation bei kindlicher Ablehnung des anderen Elternteils oder für die Wirksamkeit einer Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt des angeblich manipulierenden Elternteils (vgl. umfassend Zimmermann/ Fichtner/ Walper/Lux/Kindler, in: ZKJ 2023, S. 43 ff., und dies. in: ZKJ 2023, S. 83 ff.).
Whitepaper „Eltern-Kind-Entfremdung“
Janin Zimmermann, Jörg Fichtner, Sabine Walper, Ulrike Lux, Heinz Kindler, ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 2023
Auszug:
"In jedem Fall sollte deutlich geworden sein, dass das Konzept der „Parental Alienation“ sehr unterschiedliche Fallkonstellationen über einen Kamm schert, relevante Differenzierungen von Hintergründen möglicher Kontaktverluste ignoriert und damit vielfach fehlgeleitete juristische Entscheidungen und beraterische Interventionen nahelegt. So muss gefragt werden, in welchen Fällen Jugendämter, Beratungsstellen und Familiengerichte verpflichtet sind, bindungserhaltend einzugreifen, wer der Adressat dieser Bemühungen sein sollte und in welchen Fällen der Kontaktverlust das geringere Übel ist. Das Konzept der Eltern-Kind-Entfremdung stellt diese Fragen nicht und bietet erst recht keine Antworten. Es ist höchste Zeit, es endgültig ad acta zu legen."
CORRECTIV, Gabriela Keller, 19.9.2023: Väterrechtler auf dem Vormarsch
"In weiten Teilen der Wissenschaft ist die These vom Entfremdungs-Syndrom umstritten und taucht in keinem Diagnosekatalog auf. Doch nach wie vor hält es sich in der Justiz. Denn es gibt Psychologinnen und Juristen, die es gezielt propagieren. Nach Recherchen von CORRECTIV und Stern werden in vielen Städten Schulungen für Juristen, Richter oder Jugendamtsmitarbeiter von Dozenten angeboten, die den Väterrechtlern nahe stehen."
Neue Westfälische, 20.12.2023: „Wissenschaftlich ist das PAS schlicht und einfach nicht haltbar“
"Der Familienrechtler Prof. Ludwig Salgo sagt deutlich: Das Parental Alienation Syndrom (PAS), das Elterliche Entfremdungssyndrom, muss von Richtern zurückgewiesen werden."
Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (ÖGKJP) zum Thema Parental Alienation Syndrome (PAS)/ Entfremdungssyndrom und anderen pseudomedizinischen Begriffen und Scheindiagnosen in der Justiz anlässlich der anstehenden Reform des Kindschaftsrechts, 16.5.2023
Stern, 18.9.2023: Väterrechtler bilden Netzwerke gegen Mütter: Wie sie am Familiengericht gewinnen wollen
Auszug:
"Wie man den Krieg gegen den anderen Elternteil am besten gewinnt", lautet eine Überschrift [...] "Obstruktion – zermürben so gut es geht." Dann waren die Teilnehmer offenbar zu einer "praktischen Übung" aufgefordert: "Alles strittig stellen". Es folgte die Anleitung: "Vorwürfe, Vorwürfe, Vorwürfe" [...]. Daneben in großer Schrift: Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt." Veranstalter war der Verein "Väteraufbruch Berlin-Brandenburg".
Bundesjustizministerium, Unterhaltsreform
Nach außen hin sieht der Ansatz der Unterhaltsreform auf den ersten Blick "vernünftig" und "zeitgemäß" aus. Doch es lohnt sich, innezuhalten. Ist ein Kind ein Objekt, dessen "Wert" sich in Geldleistungen bemisst? Sollen Menschen dazu animiert werden, "Betreuungsanteile" zu übernehmen, um finanzielle Erleichterungen zu erhalten? Und die Kinder sind das Faustpfand für nicht unterhaltswillige Elternteile. Das Vorhaben zwingt Kinder in Betreuungsmodelle aus einem einzigen Grund: Geld.
Was sagt dieser Ansatz über die "Wertigkeit" von Kindern in unserer Gesellschaft aus?
Soll dadurch ein Wechselmodell durch die Hintertür provoziert werden? Alle seriösen Studien weisen darauf hin: Nicht die Betreuungszeit ist entscheidend für das Wohl der Kinder, sondern die Qualität der Beziehung. Dazu auch aktuell ttps://www.bmfsfj.de/.../kinder-in-trennungsfamilien...
Wer ist eigentlich der Adressat der Reform? Menschen wie du und ich, die ihre Herausforderungen bei der Trennung mit Kindern eigenverantwortlich und verantwortungsvoll lösen? Wohl kaum, denn diese Menschen einigen sich selbstständig auf einen modus operandi im Sinne der Kinder nach der Trennung. Ergo werden hier Menschen adressiert bzw. motiviert, die nach der Trennung Konflikte/ Konfliktpotential haben. Der (weitere) Gang zum Familiengericht ist somit fast vorprogrammiert. Und wehe den Kindern, wenn die Mühlen der Familiengerichtsbarkeit zu mahlen beginnen. Plötzlich dringen wildfremde Menschen tief in die Geschichten der Familien vor allem aber in das Leben der Kinder ein - mit ungewissem Ausgang der Folgen für die Kinder.
Ex-Partner haben nun vor dem Familiengericht staatlich legitimiert eine (weitere) Möglichkeit "bewaffnet" mit Excel-Tabellen "Gerechtigkeit" einzufordern und werden sich hier sicherlich austoben können. All diese daraus resultierenden Eingaben bei den Familiengerichten werden letztendlich zu Lasten der Kinder gehen. Betreuungszeiten gegen Geldvorteile.
Und nur ein simples Praxis-Beispiel: Familienwohnungen, die aufgrund veränderter Finanzen nicht mehr gehalten werden können, können Kinder ihre Sicherheit und Stabilität verlieren lassen. Gerichtliche Eingaben von "Gerechtigkeit einfordernden Elternteilen" sind vorprogrammiert und damit hohe Ausgaben für Anwälte und Gerichtsbarkeit, hohe Emotionen, Zeitverluste etc., die zu einer angespannten familiären Atmosphäre führen. Das in die Hand spielen zur weiteren Ausübung "häuslicher Gewalt mit Excel-Tabelle" ist vorprogrammiert. Nun müssen sich die Eltern beständig über Geldmittel austauschen, dies kann ein Einfallstor für fortgesetzte psychische und/oder ökonomische Gewaltausübung sein.
Es ist schon ein bemerkenswerter Ansatz, geldwerte Vorteile als Anreiz für mehr Betreuungszeiten eigener Kinder zu setzen.
Ein bemerkenswert kinderfeindlicher Ansatz.
Vgl. dazu auch:
EMMA, Januar/Februar 2024: Unterhaltsreform, eine Katastrophe!
Berliner Morgenpost, 12.12.2023: Missbrauch - Wie Kinder beim Jugendamt durchs Raster fallen
Auszug:
"Die Kinderschutzpräsidentin [Sabine Andresen] betont, das Wechselmodell setzte voraus, sich gut abzustimmen. [...] Wenn sich Eltern gar nicht verstehen, wird es kaum klappen. Dann ist das Wechselmodell nicht im Sinne des Kindeswohls.“
Kritisch sieht Andresen daher auch die Pläne von Marco Buschmann (FDP). Der Bundesjustizminister will mit der Reform des Unterhaltsrechts die partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder nach einer Trennung fördern und Unterhalt zahlende Väter entlasten, wenn sie einen nennenswerten Anteil an der Betreuung haben. „Man muss genau prüfen, wie und in welchem Maße eine Reform des Unterhaltsrechts Kinder und Jugendliche und deren Rechte und Interessen ins Zentrum zu stellen vermag.“
taz, 19.9.2023:
Buschmanns neues Unterhaltsrecht. Die Mütterfeindlichkeit der FDP
Deutsche Kinderhilfe e.V., Bundesverband, Pressemitteilung, 21.8.2023: Bundesjustizminister Buschmann plant Unterhaltsrechtsreform – ein Beispiel für realitätsfremde Politik zu Lasten der Kinder
Zur Aussage des Bundesfinanzministers am 28.8.2023
Tagesspiegel, Asha Hedayati, 8.9.2023: Wie Frauen unterdrückt werden
Auszug:
"Finanzminister Christian Lindner behauptete in einer Pressekonferenz zum Thema, Alleinerziehende arbeiteten immer weniger, deswegen seien ihre Kinder arm.
Nun lässt sich das sehr leicht mit Zahlen und Daten widerlegen. [...} Im schlimmsten Fall kennt er die Zahlen sehr genau [...] und er behauptet in aller Öffentlichkeit wissentlich falsche Tatsachen."
Tagesspiegel, 8.9.2023:
Linke wirft Finanzminister Lüge vor: Entgegen Lindners Aussage steigt der Anteil der arbeitenden Alleinerziehenden offenbar
vgl. auch rnd, 8.9.2023
BuzzFeed.News Deutschland, 31.8.2023:
Verbände kritisieren, Lindner verbreite „toxisches Narrativ“ über Alleinerziehende
Abgeordnetenwatch, Frage vom 6.1.2024 an Marco Buschmann, FDP:
Warum stößt die extremistische Väterrechtsbewegung bei der FDP auf offene Ohren?
Stellungnahmen, Empfehlungen, Beschlüsse
In eigener Sache
Offener Brief mit Stellungnahme von Wolfgang Hammer an die Neue Richtervereinigung e.V. (NRV) vom 26. Juli 2022 zur Pressemitteilung NRV, Fachgruppe Familienrecht, vom 13. April 2022
Wolfgang Hammer, März 2023: Stopp der institutionellen Gewalt gegen Frauen und Kinder durch Jugendämter und Familiengerichte!
Stellungnahme von Sonja Howard, Mitglied im Betroffenenrat der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und im Nationalen Rat gegen Kindesmissbrauch, vom 9.2.2023 zum Artikel des SPIEGEL vom 23.1.2023
Stellungnahme des Autorenteams "Familienrecht in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme" vom 25.1.2023 zum Artikel des SPIEGEL "Stigmatisierte Mütter, diskreditierte Väter" vom 23.1.2023
Stellungnahme von Wolfgang Hammer, Ludwig Salgo, Heidi Thiemann und Sybille Möller vom 15.12.2022 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Drucksache 20/4562), Bundestagsdrucksache 20/4836 vom 7.12.2022
„Um Kinder und ihre Bedürfnisse im Familienrecht besser berücksichtigen zu können, fehlt es an Daten und Wissen. Für eine Familienrechtsreform, wie sie der Justizminister plant, ist die Kenntnis der Sachlage erforderlich. Das Nichtvorhandensein von Basisdaten sowie wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse wurde von der Bundesregierung bestätigt."
Eingabe vom 14.12.2022 zum Aufruf der Vereinten Nationen - Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR)
von Wolfgang Hammer, Ludwig Salgo, Uwe Tewes, Pajam Rokni-Yazdi, Anne Müller, Marie Köhler
Brief an die Vereinten Nationen - OHCHR
Anlage 1 - Fact Sheet
Anlage 2 - Studie
Anlage 3 - nicht zur Veröffentlichung
Anlage 4 - Neun Antworten
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 6.2.2023 (DV 4/23) zum Selbstbefassungsantrag in der Ausschussdrucksache 8/SOZ/17 des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landtags von Sachsen-Anhalt zur Studie des Autors Dr. Wolfgang Hammer „Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme“ vom April 2022
Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung von häuslicher Gewalt, DV 16/21 vom 20.9.2022
Auszug:
"Nicht in allen Fällen ist (zu Beginn) erkennbar, ob es sich um einen Fall häuslicher Gewalt handelt. Gerade in Fällen, in denen die häusliche Gewalt vom betroffenen Elternteil nicht in das Verfahren eingeführt wird, bedarf es einer entsprechenden Sensibilisierung der Richter/innen, aber auch der anderen Verfahrensbeteiligten, um drohende Gefahren für Kind und betroffenen Elternteil zu erkennen und zu vermeiden. Gleiches gilt, sofern sich Anhaltspunkte für häusliche Gewalt erst im Laufe des Verfahrens ergeben bzw. erkannt werden. Die Amtsermittlungspflicht beinhaltet dabei, ggf. auch „ersten Anzeichen“ nachzugehen."
Deutsches Institut für Menschenrechte
Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt
"Seit November 2022 ist das Deutsche Institut für Menschenrechte von der Bundesregierung mit einer kontinuierlichen und unabhängigen innerstaatlichen Berichterstattung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention [...] betraut."
November 2022: Jahresbericht 2021, s. Seite 24 ff: "Unser Ziel sind kindgerechte Gerichtsverfahren"
Auszug:
"Die Implementierung des Themas in die Aus- und Fortbildung ist eine rechtspolitische Entscheidung. Deshalb ist es gut, wenn das Thema in die Justizminister*innenkonferenz kommt und der Bundestag sich damit beschäftigt. Außerdem brauchen alle Beteiligten genügend Zeit und Raum für kindgerechte Verfahren."
26.10.2022: Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland: Erste Bewertung durch die Expert*innengruppe GREVIO
Deutscher Frauenrat
Forschung und Aufklärung: Antifeministische Narrative in Praxis von Familiengerichten und Jugendämtern?
Beschlüsse | 22. Juni 2022
„Der Frauenrat fordert weitere und vor allem repräsentative wissenschaftliche Forschung sowie Aufklärung durch eine Enquete-Kommission oder vergleichbar geeignete Institutionen, inwieweit antifeministische Narrative an Familiengerichten und in Jugendämtern Entscheidungen begünstigen, welche sich nicht am Kindeswohl orientieren: Wenn etwa der Gewaltschutz durch den Umgang (bis hin zum Wechselmodell) ausgehebelt oder ein Kind ohne dringende Gefahr im Elternstreit in Obhut genommen wird. Die Studie „Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme“ des Soziologen Dr. Wolfgang Hammer [...] weist auf solche Entwicklungen hin und ist ein Anfang. Repräsentative Datenerhebungen und Forschungsarbeiten zu Hintergründen müssen folgen."
Weitere Stellungnahmen
Positionspapier 174/23 der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V.: Maßnahmen für eine verbesserte Einhaltung und Beachtung der Istanbul-Konvention und eine kindgerechtere Justiz, 20.4.2023
In dubio pro infante - NGO in Gründung, Sonja Howard. Schirmherrin Karoline Herfurth, seit März 2023
Auszüge:
"Wir fordern ein Rechtssystem, das die Rechte eines Kindes über die Rechte der Eltern stellt – vor allem mit Blick auf Umgangskontakte und die Entscheidung über den Lebensmittelpunkt eines Kindes. "
"Wir fordern die Evaluation von Gutachten, Stellungnahmen und richterlichen Beschlüssen, um sicherzustellen, dass nicht in einzelnen Amtsbezirken Entscheidungen getroffen werden, die das Kindeswohl gefährden."
"Wir fordern die Möglichkeit der Beobachtung und Kontrolle von familiengerichtlichen Verfahren, damit im Gerichtssaal kein Zwang zur Einigung ausgeübt oder Drohungen ausgesprochen werden können."
Yagmur Gedächtnisstiftung - Zivilcourage im Kinderschutz
„Familienrecht in Deutschland“ wird seit September 2022 auch von der Yagmur Gedächtnisstiftung - Zivilcourage im Kinderschutz unterstützt.
Dazu der Stifter Michael Lezius:
„Die Studie „Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme“ zeigt den dringenden Bedarf, den Kinderschutz in familienrechtlichen Verfahren zu stärken. In den Verfahren ist ein immer raumgreifenderes „Elternrecht vor Kinderrecht“ zu beobachten, obwohl das Kind immer im Mittelpunkt von Entscheidungen stehen sollte.“
Bündnis Istanbul-Konvention
Neuerscheinungen
Asha Hedayati, rowohlt, ab 12.9.2023: Die stille Gewalt. Wie der Staat Frauen allein lässt.
"Die Autorin macht immer wieder die Erfahrung, dass die staatlichen Strukturen Frauen nicht nur unzureichend vor Gewalt schützen, sondern sogar selbst Teil eines gewaltvollen Systems sind. Partnerschaftsgewalt ist wie ein blinder Fleck bei Familiengerichten, Polizei und Jugendämtern, in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren."
Jessica Reitzig, Sonja Howard, Ullstein Verlag, ab 19.9.2023: Im Zweifel gegen das Kind. Wie Gerichte, Jugendämter und Polizei die Kinderrechte mit Füßen treten.
Christina Clemm, Rechtsanwältin für Straf- und Familienrecht in Berlin, Autorin, HANSER Literaturverlage, Erscheinungsdatum 4.9.2023: Gegen Frauenhass
Christina Mundlos, 2023 (Seite zuletzt aufgerufen 27.8.2023): "Familiengerichte verhindern Gewaltschutz"
Buch, Neuerscheinung deutsche Ausgabe: "Institut für gute Mütter", Jessamine Chan, 2023
"Dystopisch und doch so erschreckend zeitgeistig erzählt Jessamine Chan von einer Gesellschaft, die alles Menschliche aus dem Blick verloren hat."
Rezension SWR2, Oliver Pfohlmann, 1.6.2023:
"[...] ist eine Überwachungsdystopie à la „1984“. Nur dass sich der Staat hier mehr für die Erziehungspraktiken seiner Bürger interessiert als für deren politische Ansichten. Aber lässt sich das überhaupt trennen? Gleich in der ersten Phase ihres „Rehabilitierungsprogramms“ werden in der Wohnung [...] überall Kameras installiert. Schließlich hat sich die alleinerziehende Mutter in den Augen des Staates als eine Gefahr für ihre 18 Monate alte Tochter Harriet entpuppt. Sich jetzt auf ihre Bürgerrechte zu berufen sei keine gute Idee [...] sei die Gefahr einfach zu groß, das Sorgerecht endgültig zu verlieren."
vgl.:
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 4. Senat für Familiensachen, Az.: 13 UF 4/20 vom 7.5.2020: Anforderungen an den Beweisbeschluss und an die Qualifikation des für ein familienpsychologisches Gutachten hinzuzuziehenden Sachverständigen
Auszug:
"Im Gegenteil stellt die 48-Stunden-Beoabachtung - nachts ein Abhören mittels eines Babyphones - des jeweiligen Elternteils und der Kinder nach monatelang nur eingeschränkten Umgangskontakten in einer fremden Umgebung in einer Laborsituation nach Auffassung des Senates einen hohen Stressfaktor für alle Beteiligten, insbesondere für die Kindeseltern, dar, so dass erhebliche Zweifel an der Authentizität des beobachteten Verhaltens besteht. Es ist auch nicht erkennbar, dass eine solche Langzeitbeobachtung wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. Vielmehr handelt es sich offenbar um eine von den Mitarbeitern des Instituts ... selbst entwickelte Methode."
Aus Forschung und Praxis
Beschlüsse, Entscheidungen
Quo vadis Bundesverfassungsgericht?
BVerfG, Az.: 1 BvR 1088/23
Entscheidung vom 28.08.2023
Stellungnahme vom 19.10.2023 von Akademie und Beratungszentrum für Pflege- und Adoptivfamilien und Fachkräfte Baden-Württemberg e.V. und Landesverband KiAP Baden-Württemberg e.V.
Auszug:
"Der Junge, um den es hier geht, hat bis auf die ersten fünf Monate sein ganzes Leben in der Pflegefamilie verbracht. Durch die Herausnahme des Kindes ohne Not, verliert das Kind seine ganze Welt."
vgl. auch
Kommentierung vom 19.9.2023 von Ludwig Salgo und Peter Hoffmann, Auszug:
"Die Entscheidung ignoriert die weltweit übereinstimmenden wissenschaftlichen Forschungsergebnisse in den Humanwissenschaften zur für Kinder lebensrelevanten Bedeutung von Bindungen und Kontinuität in der Erziehung, wie sie durch Art. 20 UN-KRK geschützt wird. [...]
Es ist inakzeptabel, dass die hier entstandene institutionelle Kindeswohlgefährdung durch das weitere – unbegründete – Trennungserlebnis durch die Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie in der Öffentlichkeit als Stärkung des Kindesrechts »verkauft« werden soll."
VG Hannover (3. Kammer), Beschluss vom 13.02.2023, Az.: 3 B 446/23
Zu: (verfrühte) Inobhutnahme
Auszüge:
"Insbesondere sprach dagegen nicht die vom Antragsteller in dem Termin am 06.01.2023 vorgelegte Stellungnahme des Dipl.-Psych. J. vom 05.01.2023. Denn diese legt bei summarischer Würdigung einen höchstbedenklichen Verstoß gegen fachliche Standards nahe, indem sie die Kindesmutter als „offensichtlich psychisch erkrankt“ darstellt, ohne auch nur im Ansatz nachvollziehbar darzulegen, auf welchen – validen – Feststellungen diese Beurteilung konkret beruht, und indem dH. eine Befragung der Kinder wiedergegeben wird, deren Durchführung ebenfalls nach Setting und Inhalt fachlichen Standards der KJP widersprochen haben dürfte, zumal Herr J. bereits über eine entsprechende
(Zusatz-)Qualifikation offenbar nicht verfügt."
OLG FFM, 4. Senat für Familiensachen, Beschlüsse vom 7.2.2023, Az.: 4 WF 6/23, 4 WF 5/23, 4 WF 4/23
Befangenheit der Richterin am Amtsgericht - Familiengericht
Auszüge:
„Nach Eingang des Gutachtens im Hauptsacheverfahren eröffnete die Richterin am 16.09.2022 ein Verfahren der einstweiligen Anordnung […] und entzog mit Beschluss vom 16.09.2022 wegen Dringlichkeit ohne weitere Erörterung der Antragsgegnerin die elterliche Sorge für das Kind […] und übertrug die elterliche Sorge auf den Antragsteller zur alleinigen Ausübung.“
„Anhaltspunkte für eine Besorgnis der Befangenheit [der Richterin] ergeben sich [...] in Bezug auf die Begründung für den „unaufschiebbaren“ Erlass der einstweiligen Anordnung wie auch aus der weiteren Verfahrensführung.“
„Die Richterin hielt […] die Übersendung des Gutachtens – wie auch des Hinweises der Sachverständigen – auf welche sich die einstweilige Anordnung maßgeblich stützt, bewusst zurück. Bedenken begegnet diese Vorgehensweise auch vor dem Hintergrund, dass das gegen die Sachverständige gerichtete Befangenheitsgesuch noch nicht rechtskräftig beschieden war. “
„Da die Mutter an der Begutachtung nicht mitgewirkt hatte, stützt die Einschätzung der Sachverständigen sich allein auf die Exploration des Kindes sowie Angaben Dritter. Konkrete Anhaltspunkte, welche akute Gefährdung des Kindes den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigen, ergeben sich aus dem pauschal gehaltenen Hinweis der Sachverständigen nicht."
BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Januar 2023
- 1 BvR 2345/22 -, Rn. 1-18
Vorläufiger Umgangsausschluss bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs
OLG Düsseldorf, 2. Familiensenat, Beschluss vom 14.2.2023, Az.: II-2 WF 143/22
Befangenheit, Arbeitsweise Sachverständige
Auszüge:
"Weiterer wesentlicher Auslöser für begründete Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Sachverständigen ist die [...] unterschiedliche kritische Betrachtung des Verhaltens der Eltern. Daraus, dass die Kindesmutter zum Verhalten des Kindesvaters in den Umgangssituationen sowohl positive als auch negative Aspekte anführt, schließt die Sachverständige, dass die Kindesmutter diesbezüglich eine ambivalente Haltung habe und dass sie mit ihren negativen Äußerungen ihre zustimmende Haltung zu relativieren versuche; dies interpretiert sie im folgenden als "dysfunktionales Verhalten" gegenüber dem ehemaligen Partner und vermutet als Ursache eine hohe Kränkung durch die Trennung. Dass sich für das angeführte Verhalten mangels gezielter Untersuchungen hierzu auch andere Erklärungen finden lassen, bleibt unberücksichtigt. Gutachterliche Befunde müssen sich auf belegte Tatsachen stützen und nicht auf subjektive Eindrücke und Vermutungen. Demgegenüber werden widersprüchliche Angaben des Kindesvaters nicht von der Sachverständigen hinterfragt. Dem Kindesvater wird von der Sachverständigen eine klare Haltung bescheinigt, obwohl [...].Im Ergebnis zeigt sich der Kindesvater ähnlich ambivalent positioniert wie die Kindesmutter. Dennoch wird ihm von der Sachverständigen die größere Bindungstoleranz attestiert. Dies erweckt den Verdacht der Anwendung unterschiedlicher Maßstäbe."
"Die Frage nach einer Geschwisterbindung zu dem im Haushalt der Kindesmutter lebenden [...] fehlt."
"Eine unter den gegebenen Umständen erforderliche behutsame, einfühlsame und entwicklungsgerechte Befragung des Kindes zu seinen persönlichen Hoffnungen und Erwartungen im Hinblick auf seine zukünftigen Lebensverhältnisse fehlt. An die Stelle der Erkenntnisse einer derartigen Befragung treten indirekte Rückschlüsse, die sich von außenstehenden Dritten kaum überprüfen lassen."
OLG Stuttgart, 17. Zivilsenat, Beschluss vom 19.1.2023, Az.: 17 UF 8/22
Aufhebung Wechselmodell
"Dass der BGH ausgeführt hat, die Haltung eines Vaters, "der ausschließlich ein paritätisches Wechselmodell anstrebt, und jede Zwischenlösung ausdrücklich abgelehnt hat," deute darauf hin, dass dessen Rechtsverfolgung nicht hinreichend am Kindeswohl orientiert sei..."
OLG Bremen, Beschluss vom 19.12.2022, Az.: 4 UF 69/22
Berücksichtigung miterlebter häuslicher Gewalt bei Rückführungsentscheidung
VGH München, Az.: 10 B 22.798 vom 10.10.2022
Zu polizeilichen Maßnahmen zur Unterstützung der Vollstreckungsorgane des Familiengerichts, siehe auch S. 12, 38 cc):
"Da die streitgegenständlichen Maßnahmen der Polizei bereits wegen eines Verstoßes gegen den Richtervorbehalt des Art. 13 Abs. 2 GG rechtswidrig waren, kommt es nicht mehr darauf an, dass das Familiengericht mit dem Jugendamt (statt dem eigentlichen zuständigen Gerichtsvollzieher, vgl. § 87 Abs. 3 FamFG) das falsche Vollstreckungsorgan beauftragt und seine eigene Anordnung in den Beschlussgründen (dort fälschlicherweise als „Inobhutnahme“ bezeichnet) unter eine - noch dazu vom Ergänzungspfleger zu prüfende - Bedingung einer Kindeswohlgefährdung gestellt hat."
OLG Frankfurt/M., Az.: 1 UF 242/21 vom 3.6.2022, § 1684 BGB:
Umgangsausschluss bei häuslicher Gewalt,
FamRZ, 24/2022, 1939
OLG Frankfurt/M., Az.: 1 UF 205/21 vom 22.9.2022, § 44 II, III IntFamRVG, Art. 13 I HKiEntÜ:
Einstellung der Vollstreckung einer Rückführungsentscheidung nach HKiEntÜ, FamRZ, S. 1944, 1941
OLG Köln, 14. Zivilsenat, Beschluss vom 8.9.2022,
Az.: 14 UF 57/22:
Zur Istanbul-Konvention
BeckRS 2022, 29206
Vgl. ab 21aa.
OLG Hamm, 11. Familiensenat, Beschluss vom 13.7.2021, Az.: 11 UF 71/21:
Zur Bindungstheorie und Entwicklungspsychologie:
FamRZ, Heft 24/2021,
vgl. ab S. 1993
OLG Braunschweig, 1. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 21.07.2022, Az.: 1 UF 115/21
Zur elterlichen Sorge als mögliches Kontrollinstrument des anderen Elternteils
Wechselmodell I
Berliner Morgenpost, 12.12.2023: Missbrauch - Wie Kinder beim Jugendamt durchs Raster fallen
Auszug:
"Die Kinderschutzpräsidentin [Sabine Andresen] betont, das Wechselmodell setzte voraus, sich gut abzustimmen. [...] Wenn sich Eltern gar nicht verstehen, wird es kaum klappen. Dann ist das Wechselmodell nicht im Sinne des Kindeswohls.“
Kritisch sieht Andresen daher auch die Pläne von Marco Buschmann (FDP). Der Bundesjustizminister will mit der Reform des Unterhaltsrechts die partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder nach einer Trennung fördern und Unterhalt zahlende Väter entlasten, wenn sie einen nennenswerten Anteil an der Betreuung haben. „Man muss genau prüfen, wie und in welchem Maße eine Reform des Unterhaltsrechts Kinder und Jugendliche und deren Rechte und Interessen ins Zentrum zu stellen vermag.“
MDR Umschau, 5.10.2023:
Das Wechselmodell. Gut fürs Kind?
WELT, 5.9.2023:
Trennungskinder: Absage an das Wechselmodell als Leitbild
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 22.8.2023: Studie zu Kindeswohl bei Trennung und Scheidung
- "Am wichtigsten für das Wohlergehen der Kinder sind ihre Bindungen und Beziehungen zu ihren Eltern sowie das Erleben eines möglichst konfliktfreien Umgangs der Eltern miteinander.
- Die Wahl des Betreuungsarrangements ist nicht der wesentliche Faktor, sondern nur einer von vielen.
- Maßgeblich für das kindliche Wohlergehen sind beispielsweise positive Familienbeziehungen und ein regelmäßiger Kontakt zum anderen Elternteil - unabhängig vom jeweiligen Betreuungsarrangement
- Und: Wurden im Hinblick auf Kontakt- und Betreuungsregelungen die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt, so sind diese zufriedener. Dagegen wirken sich Entscheidungen gegen ihren Willen stark auf Gesundheit und Lebensqualität aus.
- Es ist für das Kindeswohl von zentraler Bedeutung, die Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Trennungsfamilien zu stärken, ihnen zuzuhören und ihren Anliegen und Interessen Raum zu geben.
Süddeutsche Zeitung, 24./25.3.2023:
Im Namen des Vaters
Auszug:
"Die Befürworter des Wechselmodells wirkten erst mal progressiv. [...] Oberflächlich wirke es, als wäre dieses [familienrechtlich erzwungene] Modell für alle eine faire Lösung, man gebe keinem von beiden einseitig recht oder unrecht, niemand soll Gewinner oder Verlierer sein. Tatsächlich aber teile man einfach das Kind auf, das dann die Anpassungsleistung zwischen den Elternwelten erbringen müsse. Ob das Kind das wirklich schafft oder zwischen den Welten zerrieben wird, werde nicht untersucht."
MDR, Podcast mit Sabine Walper, Deutsches Jugendinstitut, 18.3.2023: Getrennte Familien - Wechselmodelle nehmen an Bedeutung zu
Auszug:
"Allerdings sollte dabei bedacht werden, dass sich die Eltern im Einvernehmen für dieses gemeinsame Betreuen entschlossen hätten. Damit würden sie trotz Trennung ein gutes Verhältnis zueinander pflegen, was sich auf die Kinder fördernd auswirke."
Mannheimer Morgen, Gastbeitrag von Christina Mundlos, 25.2.2023: Wie hebeln Gerichte den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt aus?
Auszug:
"Nicht immer geht es darum, die Kinder aus dem Haushalt der Mutter zu entfernen. Doch es geht immer um Kontrolle über die Mutter. Und mit der Drohung, man könne ihr jederzeit die Kinder ganz wegnehmen, werden Mütter oft genug gefügig gemacht. Und diese Drohung steht nicht nur als theoretische Option im Raum. Immer wieder wird sie von Richterinnen und Richtern oder anderen Verfahrensbeteiligten ausgesprochen. Gerne zum Beispiel, um die Mutter zu einem Wechselmodell zu zwingen [...]."
DIE ZEIT, 15.2.2023:
Sie nennen es Kindeswohl
"Er hat sie tyrannisiert und ist verurteilt. Trotzdem müssen sie und die Kinder im Wechselmodell mit ihm leben. Denn vor Familiengerichten zählt Gewalt gegen Frauen kaum."
Märkische Allgemeine Zeitung, Interview mit Wolfgang Hammer, 15.2.2023:
Studienautor: Bindungsintoleranz ein unhaltbarer ideologischer Vorwurf gegen Mütter
Auszug:
"Sie alle eint die Kritik an einer technokratischen Umsetzung des Wechselmodells, nach dem die Kinder je die Hälfte ihrer Zeit bei den Vätern beziehungsweise Müttern verbringen. Die Organisationen engagieren sich dagegen, dass Kinder ihren Vätern zugeführt und
dabei die Vorgeschichte von Gewalt und sexueller Übergriffe völlig außen vorgelassen werden. Sie stellen sich dagegen, die Mütter grundsätzlich zu verdächtigen, dass sie lügen und manipulieren."
DIE ZEIT, 24.1.2023:
Wechselmodell. Die virtuelle Mutter
The Conversation, 11.1.2023:
La résidence alternée est-elle toujours dans l’intérêt de l’enfant ?
Blätter, Matthias Meisner, Januar 2023: Streit ums Sorgerecht: Das umkämpfte Wechselmodell
Ludwig-Maximilian-Universität München, 16.12.2022
Interview mit Psychologin und Pädagogin Sabine Walper
Auszug:
"Manche Familiengerichte empfehlen Eltern, vor dem Wechselmodell das Nestmodell auszuprobieren – damit sie selbst ein Gefühl dafür bekommen, wie es ist, regelmäßig in eine andere Wohnung zu pendeln."
ZEIT, 22.11.2022: Interview mit Sabine Walper: Wie getrennte Eltern ihre Schuldgefühle kompensieren
"Gerade im Wechselmodell neigen manche Eltern dann dazu, die Kinder zu verwöhnen, anstatt Vokabeln abzufragen oder wegen eines unaufgeräumten Zimmers zu streiten."
Der Paritätische Gesamtverband, Inforeihe Kinder, Jugend und Familie, 27.10.2022:
Präsentation von Anja Steinbach, Universität Duisburg-Essen: Das Wohlbefinden von Kindern und Eltern im
Wechselmodell. Ergebnisse der Studie
„Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD)
Welche Betreuungsmodelle für Trennungskinder? Podcast mit Prof. Dr. Anja Steinbach, Schwungmasse - Der finanz-heldinnen Podcast, 21.10.2022
Wiener Zeitung, 23.7.2022:
"Eltern werden durch Verfahren traumatisiert"
Interview mit der Erziehungswissenschafterin Judit Barth-Richtarz und der Psychologin Maria Eberstaller
"...es mag schon sein, dass das Ideal ist, dass das Kind mit zwei Eltern aufwächst, an die es gut gebunden ist. Wir haben es aber bei den Hochstrittigen nicht mit solchen Eltern zu tun. Auch Gerichte können aus einer dysfunktionalen Familienstruktur keine funktionale machen. Das ist ein Ideal, das nicht erfüllbar ist."
Wechselmodell II
"Die Zahl der Sorgerechtsstreitigkeiten in Schweden hat sich seit 2006 verdoppelt." vgl. Lexly:
Dyra och orättvisa tvister drabbar barn - nu vill Varannan Vecka och Lexly göra skillnad, 12.4.2022
[Sorgerechtsreform in Schweden 2006 - gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils]
Deutscher Kinderschutzbund - Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilger im Interview mit der Schwäbischen Zeitung, 20.4.2022:
Wechselmodell nicht aufzwingen
Bala, Nicholas C., The 2021 Canadian Parenting Reforms: Is Shared Parenting the New Normal? (March 15, 2022). Queen's University Legal Research Paper Forthcoming
Langmeyer, Alexandra N., Claudia Recksiedler, Christine Entleitner-Phleps, and Sabine Walper. 2022. Post-Separation Physical Custody Arrangements in Germany: Examining Sociodemographic Correlates, Parental Coparenting, and Child Adjustment. Social Sciences 11: 114.
Auszug:
"These results are further in line with seminal work on the consequences of parental conflict and divorce on child adjustment showing that children tend to fare better in a less conflictual single-parent family rather than in a conflict-ridden two-parent family [...]."
AfD, Drucksache 22/7681, 20.3.2022:
AfD-Fraktion fordert Wechselmodell als Regelfall
Gökay Akbulut, Mitglied des Deutschen Bundestags (DIE LINKE), Januar 2022: Familienrecht: Wechselmodell nicht vorschreiben!
In einem Offenen Brief vom 11.11.2021 fordern 14 Verbände, darunter der Deutsche Juristinnenbund e.V., der Deutsche Kinderschutzbund e.V. und die Deutsche Liga für das Kind, die bestehende Vielfalt von Umgangsmodellen für Trennungsfamilien zu erhalten.
Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2021: Gutachten "Gemeinsam getrennt erziehen", Überblick über die Empfehlungen
"...spricht sich der Beirat gegen eine gesetzliche Verankerung einer allgemeinen Priorisierung der geteilten Betreuung aus, da wir der Überzeugung sind, dass eine differenzierte Prüfung des Einzelfalls den Interessen des Kindes in einer Trennungsfamilie am ehesten gerecht wird."
Deutscher Bundestag, Bundestagsdrucksache 19/30895 vom 22.6.2021:
Das Wechselmodell im deutschen Familienrecht
Karl-Heinz Brisch (2019), Verlag Klett-Cotta: Bindung - Scheidung - Neubeginn, Möglichkeiten der Begleitung, Beratung, Psychotherapie und Prävention, S. 143
Auszug (S. 143):
„Schon früh hatte eine Studie von Amato und Rezak (1994) darauf verwiesen, dass häufige Konflikte die Kontakte von Kindern zum getrenntlebenden Elternteil überschatten und zu einer Belastung machen können. Auch andere Studien zu Jugendlichen in Trennungsfamilien zeigen, dass eine konflikthafte Beziehung der Eltern bei häufigen Kontakten zum getrenntlebenden Elternteil besonders belastend wirkt und zu verstärkter Depressivität der Kinder beiträgt (Kalmijn 2016) bzw. dass häufige Kontakte mit Nachteilen für die Gesundheit und das emotionale Wohlbefinden von Kindern verbunden sind, wenn sie im Kontext wechselhafter Abwertung und konflikthafter Rivalitäten der Eltern stattfinden (Walper & Gerhard 2003a, b). So liegt es durchaus nahe, dass Kinder im Wechselmodell vermehrten Belastungen ausgesetzt sind, wenn ihre Eltern in Konflikte verstrickt sind und entsprechend nur schwer miteinander kooperieren können.“
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, 2019:
Stellungnahme zum Thema "Wechselmodell als Regelfall"
WELT, 6.2.2019:
Wechselmodell in der Kritik: Es geht oft nur darum, das Recht des Vaters durchzusetzen"
Denise L. Whitehead: The Shared Custody Experience: The Adult Child’s Perspective on Transitions, Relationships and Fairness, Dissertation, University of Guelph, Kanada, 2012
Aus Forschung und Praxis II
Zwangskontrolle I
CORRECTIV und Süddeutsche Zeitung, 24.3.2023:
Plötzlich bist Du das Problem
Auszüge:
"Neue Hinweise legen nahe, dass die Männer auch gemeinsame Kinder nutzen, um Ex-Partnerinnen nach der Trennung weiter zu kontrollieren und unter Druck zu setzen"
"Und in einigen der Verfahren, die CORRECTIV und SZ recherchiert haben, wirkt es, als nutzten die Ex-Partner die Verfahren, die Umgangstermine, die ständig neuen Anträge dazu, die Frauen zu schikanieren."
Coercive Control (chap. 5.2. and 5.4.) in Domestic Homicide Sentencing Review, Presented to Parliament, Clare Wade KC, UK, March 2023
Gutowski, E.R., Goodman, L.A. Coercive Control in the Courtroom: the Legal Abuse Scale (LAS). J Fam Viol 38, 527–542 (2023)
Australian National University, 30.1.2023: Coercive control takes significant toll on children
Kathryn J. Spearman, Viola Vaughan-Eden, Jennifer L. Hardesty & Jacquelyn Campbell (2023): Post-separation abuse: A literature review connecting tactics to harm, Journal of Family Trauma, Child Custody & Child Development
Evangelischer Kirchenkreis Soest-Arnsberg, Evangelische Frauenhilfe, 2.12.2022
Zeitschrift Brigitte, Antje Joel, 24.11.2022:
"Macht. Kontrolle. Das ist das Herz häuslicher Gewalt. Darum geht es den Männern, die sie ausüben. Sie sind ihr Grund. Und ihr Ziel. Um es zu erreichen, brauchen sie nicht immer körperliche Gewalt – im Gegenteil. In einer UN-Studie gab über die Hälfte der befragten deutschen Frauen an, dass ihr Partner sie erniedrigt, demütigt, finanziell oder sozial isoliert oder auf andere Weise emotional misshandelt. "Coercive Control" heißt diese Form der Gewalt, Zwangskontrolle. In England und Wales ist sie strafbar. In den Vereinigten Staaten war sie es. Bis die Trump-Regierung das Gesetz 2018 kippte – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt. Seither gilt in den USA wieder genauso wie in Deutschland noch immer: Nur wo "Schläge" draufsteht, steckt auch wirklich Gewalt drin. Als ob!"
Süddeutsche Zeitung (dpa), 4.11.2022:
Gemeinsames Sorgerecht ist kein Kontrollinstrument
Interview mit Claudia Schwemer, Leiterin einer Beratungsstelle „Klara“ bei der Diakonie Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, Nordkurier, 2.11.2022, Auszug:
„Denn die Partner und Väter, die Zwangskontrolle ausüben, erscheinen in der Öffentlichkeit und bei Behörden oft fürsorglich..."
Zwangskontrolle im Leben von Kindern und Müttern, Oxford Academic, Emma Katz, August 2022: Coercive Control in Children's and Mother's Lives, August 2022
Open Letter to Family Court Lawyers from a Domestic Violence Expert, July 19, 2022 by Veronica York, Domestic Violence and Child Abuse Custody Expert, Certified High-Conflict Divorce Coach, USA
„Most courts like to assume a father is acting out of love for their children. This could not be further from the truth in DV [domestic violence] custody cases. Family court is the most successful venue for an abusive father to continue his abuse. He knows that the best way to hurt the mother is to use the children. Their motives are in plain sight but most often missed by court professionals.“
Gutowski, E.R., Goodman, L.A. Coercive Control in the Courtroom: the Legal Abuse Scale (LAS). J Fam Viol (2022)
Auszug:
"The threat of losing child custody and visitation to an abusive partner can be highly distressing for survivor-mothers [...] also because many abusive partners are also abusive parents [...]. Further, survivors may be required to have on-going communication with an abusive parent to negotiate parenting arrangements or visits [...], providing opportunities for continued threats and abuse [...]. Ex-partners may also distort information or lie in court as a tactic of control [...]. In [...] qualitative research with mothers involved in custody litigation, participants described their former partners’ efforts at character defamation to make them appear unfit to parent."
Zwangskontrolle II
Psychology Today, Lisa Aronson, 18.1.2022:
It's Post-Separation Legal Abuse, Not High Conflict Divorce
Monk, L., & Bowen, E. (2021). Coercive control of women as mothers via strategic mother–child separation, Journal of Gender-Based Violence, 5(1), 23-42.
Zwangskontrolle von Frauen als Mütter über strategische Mutter-Kind-Trennung
Auszug:
"Thematic analysis identified eight themes as perpetrator tactics of strategic separation:
1) Lying to and manipulating children;
2) Sabotaging children’s contact with their mothers;
3) Weaponising children;
4) Conditioning children through reward and punishment;
5) Exploiting women’s vulnerability, particularly as mothers;
6) Threatening mothers with taking their children from them;
7) Actively employing mother-blaming by exploiting mother-blaming institutions and practices; and
8) Denigrating mothers and elevating themselves in order to supplant mothers as children’s primary caregivers and attachment figures.
Because service responses fail to address this aspect of men’s violence against women and children, the article is positioned to inform policy, practice and service provision."
Violence against Women
Psychological violence and
coercive control - special regards to chapter 4.1. " The effect of gender violence on custody and visiting rights",
European Parliament, Policy Department for Citizens’ Rights and Constitutional Affairs, Directorate-General for Internal Policies
PE 650.336- April 2020
Deutsche Zusammenfassung
Frauenhauskoordinierung e.V.: Psychische Gewalt, Coercive Control
"...the perpetrator makes it invisible ." The Guardian, Jess Hill, 7.3.2020:
Patriarchy and power: how socialisation underpins abusive behaviour
Stark, E., & Hester, M. (2019). Coercive Control: Update and Review. Violence Against Women, 25(1), 81–104
Auszug:
"Taken together, these studies lay the groundwork for reconceptualizing coercive control as a strategy for establishing dominance across a spectrum of relationships that includes children. The resulting “child abuse” is both direct, in that children report feeling existential vulnerability (“No one can protect me”), and a form of “tangential spouse abuse,” whose ultimate test is the mother’s coming to heel. Children may appear to be passive instruments of the abuser’s control, as in a custody fight, or, at the other extreme, a child may openly align with the abusive parent or join his coercive control. In either case, as Katz (2016) and Callaghan, Alexander, Sixsmith, and Fellin (2017) show, they are striving to retain their agency within a process of victimization, an example of what Stark (2007) calls “control in the context of no control.”
Podcast
Deutschlandfunk, Marie von Kuck, Feature, 11.4.2022:
Wie Familiengerichte den Schutz von Frauen aushebeln „Ihre Angst spielt hier keine Rolle“
Feature: Textdokument
Aus Forschung und Praxis III
Fachbeiträge 2023/2024
ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 7/2023:
Editorial von Ludwig Salgo zu fehlender Rechtstatsachenforschung (mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers)
Universität Bremen, ipp bremen, 2023: Studie zur Ermittlung der Erfahrungen von gewaltbetroffenen Frauen* im Bremer Hilfesystem, vgl. S. 5, 22f., S. 27, 50ff., S. 63, S. 74
"[...] ich habe ein Bild gemalt, irgendwann, wie ich mich fühle in diesem Jugendhilfesystem. Also überhaupt in diesem ganzen System von Jugendhilfe, Erziehungsberatung, Familienrecht. Das ich in eine Ecke gedrängt werde und mich nur noch schützen kann und irgendwie eine Blase um mich herum entsteht. Und die Leute gehen mit Messern und mit Fackeln auf mich zu. Und verurteilen mich“
Deutscher Juristinnenbund, Pressemitteilung, 4.10.2023:
Istanbul-Konvention tritt in der EU in Kraft – ein klares Nein zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
DPT – Deutscher Präventionstag gGmbH, 2023: "Kinder im Fokus der Prävention. Ausgewählte Beiträge des 27. Deutschen Präventionstages"
Fachbeitrag von Rainer Becker: Mütter als Anzeigeerstatterinnen bei sexuellem Missbrauch
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 22.8.2023: Studie zu Kindeswohl bei Trennung und Scheidung
Deutsches Institut für Menschenrechte, Pressemitteilung vom 31.8.2023 zum Bericht über die Datenlage zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland mit Kapitel zum Umgangs- und Sorgerecht ab S. 75
ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 6/2023:
Editorial von Stefan Heilmann zu Häuslicher Gewalt in familienrechtlichen Verfahren (mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers)
Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (ÖGKJP) zum Thema Parental Alienation Syndrome (PAS)/ Entfremdungssyndrom und anderen pseudomedizinischen Begriffen und Scheindiagnosen in der Justiz anlässlich der anstehenden Reform des Kindschaftsrechts, 16.5.2023
Kotlenga, S., Gabler, A. & Nägele, B. (2023): Lokale Ansätze zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt bei der Regelung von Sorge und Umgang. Abschlussbericht zum Projekt „Lokale Strukturen und spezifische Verfahren zur systematischen Berücksichtigung häuslicher Gewalt bei Sorge- und Umgangsregelungen und in familiengerichtlichen Verfahren. Bestandsaufnahme existierender Ansätze und vertiefende Fallstudien“, unter Mitarbeit von Niklas Forreiter. Gefördert vom BMFSFJ. Göttingen: Zoom e.V.
Whitepaper „Eltern-Kind-Entfremdung“
Janin Zimmermann, Jörg Fichtner, Sabine Walper, Ulrike Lux, Heinz Kindler, ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 2023
Auszug:
"In jedem Fall sollte deutlich geworden sein, dass das Konzept der „Parental Alienation“ sehr unterschiedliche Fallkonstellationen über einen Kamm schert, relevante Differenzierungen von Hintergründen möglicher Kontaktverluste ignoriert und damit vielfach fehlgeleitete juristische Entscheidungen und beraterische Interventionen nahelegt. So muss gefragt werden, in welchen Fällen Jugendämter, Beratungsstellen und Familiengerichte verpflichtet sind, bindungserhaltend einzugreifen, wer der Adressat dieser Bemühungen sein sollte und in welchen Fällen der Kontaktverlust das geringere Übel ist. Das Konzept der Eltern-Kind-Entfremdung stellt diese Fragen nicht und bietet erst recht keine Antworten. Es ist höchste Zeit, es endgültig ad acta zu legen."
Deutsches Institut für Menschenrechte: Ausschreibung eines Werkvertrags Gutachten zur Entwicklung von Reformvorschlägen im Umgangs- und Sorgerecht vor dem Hintergrund der Anforderungen aus der Istanbul-Konvention, 2023
Bundeszentrale für politische Bildung, APuZ - Aus Politik und Zeitgeschichte, Asha Hedayati, Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE, 31.3.2023
Wir leben in einem System, das Gewalt begünstigt
"Wie können Betroffene von Partnerschaftsgewalt besser geschützt werden? Ein Gespräch über physische und psychische Gewalt, den Umgang deutscher Familiengerichte mit Betroffenen und darüber, warum es der Gesellschaft oft schwerfällt, über diese Probleme zu sprechen."
Zoom Gesellschaft für prospektive Entwicklungen e.V., Februar 2023, Dokumentation der Fachtagung "Lokale Ansätze zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt bei der Regelung von Sorge und Umgang" (Dezember 2022)
Stärkung der Pflegekinder, Herausforderungen aus psychologischer, pädagogischer und rechtlicher Sicht, Schulz-Kirchner Verlag, 2023
FamRZ am 26.1.2023 zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, ECHR 353 (2022), Press Release, zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt bei Umgangs- und Sorgerechtskonflikten, s.a. FamRZ 2023, Heft 4, m. Anm. Thomas Meysen
Fachbeiträge 2022
Joan S. Meier, Sean Dickson, Chris S. O’Sullivan & Leora N. Rosen (2022): Harman and Lorandos’ false critique of Meier et al.’s family court study, Journal of Family Trauma, Child Custody & Child Development, 19:2, 119-13
Auszug:
"We hope this rebuttal clarifies the lack of substance to Harman and Lorandos (2021) critique, while substantiating the credibility of our straightforward findings. We are troubled that the invocation of a “list of 30” and use of the pejorative term “woozling,” accompanied by an array of technical jargon, can combine to create a veneer of seriousness, especially when few if any readers can be expected to dig deeply enough to discern the falsity of these claims. Therefore, we urge readers to review the Final Summary Overview and the peer-reviewed article about the study, as well as our forthcoming articles, both to resolve any lingering doubts, and to learn critical information about custody court adjudications."
Empfehlungen für Jugendämter: Kinder und Jugendliche als Mitbetroffene von Gewalt in Paarbeziehungen, LWL-Landesjugendamt Westfalen, LVR Landesjugendamt Rheinland, November 2022
Göttinger Juristische Schriften, 18. Göttinger Workshop zum Familienrecht 2021: Kindgerechte Verfahren - Anspruch und Wirklichkeit in Kindschaftssachen, 2022, Eva Schumann, S. 4:
"Trotz der hohen Fallzahlen wissen wir jedoch über die Verfahrensabläufe in Kindschaftssachen, über eingeübte Praktiken und die Zusammenarbeit zwischen Familiengericht, Jugendamt und Verfahrensbeiständen erstaunlich wenig, da es hierzu bislang kaum Statistiken oder aussagekräftige Studien gibt.[...] Die vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Evaluierung des familiengerichtlichen Verfahrens mahnte daher auch im Bereich der Elternkonfliktverfahren an mehreren Stellen das Fehlen notwendiger Rechtstatsachenforschung an (Kinderschutzverfahren waren bedauerlicherweise gar nicht Gegenstand dieser Evaluierung).[...] Auch auf dem 18. Göttinger Workshop zum Familienrecht (2021) wurde mehrfach, vor allem in der Abschlussdiskussion, darauf hingewiesen, dass Rechtstatsachenforschung und Wirksamkeitsstudien zum Ablauf von Elternkonflikt- und Kinderschutzverfahren sowie zur Nachhaltigkeit der Entscheidungen dringend notwendig sind. [...]"
Göttinger Juristische Schriften, 18. Göttinger Workshop zum Familienrecht 2021, Dagmar Coester-Waltjen, Volker Lipp, Philipp M. Reuß, Eva Schumann, Barbara Veit (Hg.), 2022: Kindgerechte Verfahren - Anspruch und Wirklichkeit in Kindschaftssachen
FamRZ, Heft 24/2022, 1907 und 1910
Petra Volke: Die Empfehlungen des Expertenausschusses zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Hinblick auf familiengerichtliche Verfahren
Eva Strnd: Kinderschutz fängt bei der inneren Haltung an – Zur Qualifikation von Richtern und Anwälten in Kindschaftssachen
Blickpunkt Jugendhilfe, 1/2022, Rainer Becker, Laura Leidecker, S. 29 ff: Kindeswohl oder Elternwohl - Rechtlich zweifelhafte Inobhutnahmen und Fremdunterbringungen
ZKJ – Zeitschrift für
Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, Heft 12/2022, Marie Nadjafi-Bösch, Sophie Funke: Die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz in der familiengerichtlichen Praxis Deutschlands
Arbeitshilfe für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
Kinderschutz bei häuslicher Gewalt, Freie und Hansestadt Hamburg, 2022
Haufe, Melanie Beske, 20.10.2022
Kein gemeinsames Sorgerecht bei schwerwiegenden Kommunikationsstörungen der Eltern, vgl. dazu auch WW Institut, Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen, 28.9.2022
(Grundlage: OLG Braunschweig 21.7.22, 1 UF 115/21)
Hans-Jürgen Kerner, Rainer Becker, Sonja Howard: Mütter als Anzeigenerstatterinnen bei Verdacht auf Kindesmissbrauch, in: ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 9/10 2022, S. 351ff.
"Die gesamte Problemlage bedarf einer tiefergehenden Forschung, um Grundlagen für Nachbesserungen gesetzgeberisch oder technisch-organisatorisch oder in Studium und Fortbildung zu schaffen."
Vortrag beim Bundesfamilienministerium (BMFSFJ): Wie das Recht einen kindeswohlorientierten, effektiven Schutz vor Gewalt bieten könnte, Lohse/Meysen, 6.4.2022
Fachbeiträge 2022 - 2008
AWMF S3+ Kinderschutzleitlinie
Wissenschaftliche, übergeordnete Leitlinie, geänderte Fassung Januar 2022, bspw. zur Diagnostik Münchausen-by-proxy, S. 42
bspw. zum Forschungsbedarf, S. 331
Auszug:
"Es liegen nur wenige Studien aus Deutschland vor, sodass sowohl in den diagnostischen als auch in den Bereichen wie z.B. in der Kooperation aller Versorgungsbereiche ein Bedarf für z.B. Kohortenstudien oder auch nicht analytische Studien besteht. Die Evidenz der Kinderschutzleitlinie beruht überwiegend auf internationalen Studien."
AWMF S3+ Kinderschutzleitlinie,
Zusatzdokument „Strukturierte Befragung von Kindern und Jugendlichen“
Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung, Fachbeitrag von Angelika Henschel, 26.7.2022:
Kinder im Kontext von häuslicher Gewalt
Fachvortrag, Rechtsexperte Ludwig Salgo, Goethe-Universität Frankfurt am Main, 30.11.2021:
Häusliche Gewalt–Kindesschutz im Spannungsfeld zwischen
Elternrecht und Kindeswohl, eine Herausforderung für
Gesetzgebung, Jugendhilfe und Justiz
"Immer wieder anzutreffende Tendenzen in der Praxis:
- Enormer Druck auf Mütter, sich kooperativ zu zeigen durch FamG, JA, GA, Verfahrensbeistände, manchmal durch eigene RAe
- Drohung mit Sorgerechtsverlust (Zauberformel: „Bindungstoleranz“)
- „Väter sind gut und wichtig“ –„Mütter sind rachsüchtig, feindseelig und entfremdend“
Kindschaftssachen und häusliche Gewalt
Umgang, elterliche Sorge, Kindeswohlgefährdung, Familienverfahrensrecht
Thomas Meysen, SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies (Hrsg.), 2021
Ingrid Walker-Descartes, Madeline Mineo, Luisa Vaca Condado, Nina Agrawal:
Domestic Violence and Its Effects on Women, Children, and Families,
Pediatric Clinics of North America, Volume 68, Issue 2, 2021, Pages 455-464
Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V., 2021:
Handlungsempfehlungen für das Jugendamt zum Umgang mit Fällen partnerschaftlicher Gewalt in Familien mit Kindern
„Drohungen unbedingt ernst nehmen“ Wenn Männer ihre Familie auslöschen, kommt das oft scheinbar aus heiterem Himmel. Der Ulmer Psychiater Jörg Fegert über psychische Ursachen und typische Warnsignale solcher Taten.
„Man muss sehr genau den Einzelfall betrachten. Ein häufiges Muster ist ein Dominanz-Konflikt in einer Beziehung: Der Mann hat Angst, die Kontrolle zu verlieren – weil die Frau, die bisher alles brav mitgemacht hat, plötzlich die Trennung will. Für manche Männer ist das so eine starke Kränkung, dass sie denken, die Frau hat das Recht auf das Leben und die Kinder verwirkt. Mitunter liegt auch eine narzisstische Persönlichkeitsstörung vor. Solche Personen können bei einer massiven Kränkung zu einer Gefahr werden, für andere und für sich selbst.“
Interview mit Jörg Fegert, Schwäbisches Tagblatt, 22.7.2021
Arbeitsgruppe „Kindgerechte Justiz“ des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Ergebnisvermerk 2. Sitzung vom 30.4.2021, Auszug:
"Gerichtliche Verfahren, sei es im Bereich des Straf- oder Familienrechts, sind für die betroffenen Kinder und Jugendlichen häufig schwer verständlich, belastend und können Auswirkungen auf ihren weiteren Lebensweg haben."
Meier, Joan S. and Dickson, Sean and O'Sullivan, Chris and Rosen, Leora and Hayes, Jeffrey, Child Custody Outcomes in Cases Involving Parental Alienation and Abuse Allegations (2019). GWU Law School Public Law Research Paper No. 2019-56, GWU Legal Studies Research Paper No. 2019-56
Fachartikel, Stichwort der Psychologie, 2019:
Das Kontinuitätsprinzip als Kriterium zur Sorgerechtsregelung
Prekäre Balance: Überlegungen zum heiklen Verhältnis von Richtern und Gutachtern, von Volker Boehme-Neßler, Berlin, in: RW Rechtswissenschaft Heft 2 2014, S. 189ff.
Hack K. Eva/ZIF und Heiliger, Anita (Hrsg.), 2008: Vater um jeden Preis?: Zur Kritik am Sorge- und Umgangsrecht
Aus Forschung und Praxis IV
Bindungstheorie
22.11.2022, Nature Communications: "Mapping the effects of pregnancy on resting state brain activity, white matter microstructure, neural metabolite concentrations and grey matter architecture"
Schwangerschaft führt zu Veränderungen im Gehirn der werdenden Mutter. Laut dem Forschungsteam wird dadurch der Nestbautrieb und die Bindung der Mutter zum Kind gefördert.
Deutsprachige Besprechungen der Studie(n) u.a.:
FAZ, 22.11.2022
ORF Science, 22.11.2022
Spektrum Psychologie/Hirnforschung, Daniela Mocker, 19.12.2016
Kinder- & Jugendärzte im Netz zur kanadischen Studie "The Smell of a Mother", 28.1.2022:
Mutter-Kind-Bindung: Geruch und Augenkontakt spielen Rolle.
„Mütter und Neugeborene gehen ab dem ersten Hautkontakt - wenn nicht sogar früher - eine besondere Bindung ein.“
Lux/Kindler/Walper/Zimmermann (12/2021)
In: Praxis der Rechtspsychologie, Jahrg.: 31, H. 2, S. 27-52:
Opie, McIntosh u.a., 2021: Early childhood attachment stability and change: a meta-analysis, Attachment & Human Development, 23:6, 897-930, DOI: 10.1080/14616734.2020.1800769
"...this study identified clear evidence of publication bias in the existing literature. [...] In supporting an ecology of attachment organisation at each developmental epoch in early childhood, maintenance of early security may be enhanced and the movement from insecurity toward security supported."
Tommie Forslund et.al., Stockholm University, 2021:
Attachment goes to court: child protection and custody issues
"It is imperative to provide families with support to facilitate good-enough care, and not threaten continuity of care without the most serious of justifications."
Monica Campo , Belinda Fehlberg , Kristin Natalier & Bruce Smyth (2020), Journal of Social Welfare and Family Law, 42:3, 299-31:
The Meaning of Home for Children and Young People after Separation
Rasmussen et.al., 2018:
Attachment as a Core Feature of Resilience: A Systematic Review and Meta-Analysis
"...secure attachment is associated with the presence of resilience."
Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Dokumentation, Oktober 2018:
Aktuelle Publikationen zur Bindungsforschung
Scientific American, 30.4.2010: Beyond Birth: A Child's Cells May Help or Harm the Mother Long after Delivery
"A pregnant woman knows she is shaping her child's future from the moment of conception. But she might not realize that the baby is already talking back. Mother and child are engaged in a silent chemical conversation throughout pregnancy, with bits of genetic material and cells passing not only from mother to child but also from child to mother."
Entwicklungspsychologie
Kinder- & Jugendärzte im Netz zur Studie der Stanford University School of Medicine (USA), 12.8.2022:
Bis zum Jugendalter reagiert das Gehirn auf die Stimme der Mutter besonders stark
Journal of Public Health Research, Jens Edrich, 8.8.2023:
Häusliche Gewalt in der Schwangerschaft beeinträchtigt die Gehirnentwicklung des Kindes
Kinder- & Jugendärzte im Netz berichten über eine Studie der Universität Toronto basierend auf einer landesweit repräsentativen Stichprobe, 15.7.2022: Häusliche Gewalt in der Kindheit erhöht Risiko für psychische Erkrankungen im Erwachsenenalter
„Die Studie der University of Toronto ergab, dass ein Fünftel (22,5%) der Erwachsenen, die in ihrer Kindheit regelmäßig häusliche Gewalt bei ihren Eltern sahen, irgendwann in ihrem Leben eine schwere depressive Störung entwickelten. Im Vergleich dazu waren nur 9,1% derjenigen ohne eine Vorgeschichte von elterlicher häuslicher Gewalt davon betroffen.“
Kinder- und Jugendärzte im Netz berichten über eine australische Studie, 13.05.2022:
Die Bindung zwischen Müttern und ihren Babys hat starken Einfluss auf kindliche Entwicklung
DPtV - Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung, Mai 2021: Report Psychotherapie 2021, S. 18
"Kinder aus Elternhäusern mit familiären Konflikten haben ein fast 5-fach erhöhtes Risiko für psychische Auffälligkeiten"
LandesPsychoTherapeutenKammern Rheinland-Pfalz, Praxistipp der Juristinnen, 29.1.2020:
Einsichtsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ), 2019:
Entwicklung als kinder- und jugendmedizinische Besonderheit
Stonawski u.a., 2017:
Affektive Belastungen der Mutter in der Schwangerschaft und assoziierte epigenetische Veränderungen beim Kind: Eine Übersicht
Auszug, Zusammenfassung:
"Die Schwangerschaft stellt einen Lebensabschnitt der Frau dar, der mit körperlichen und hormonellen Veränderungen sowie einer erhöhten emotionalen und psychischen Beanspruchung einhergeht. Für das Kind gilt die Zeit im Mutterleib dabei als besonders sensible Phase, in der ungünstige intrauterine Bedingungen sowohl die fetale als auch die postnatale Entwicklung und Gesundheit langfristig beeinflussen können. So haben sich Depression, Angst und Stress in der Schwangerschaft als Risikofaktoren für Entwicklungsverzögerungen sowie emotionale und Verhaltensauffälligkeiten erwiesen."
Risiken psychosozialer Entwicklung und Instinktive Täuschung, Dorothea Weinberg und Alexander Korittko, 2013
Ausbildungen
§ 23b GVG - Gerichtsverfassungsgesetz, Ludwig Salgo, Goethe-Universität Frankfurt am Main, 1.8.2021:
Stellungnahme zu Qualitätsanforderungen in der Familiengerichtsbarkeit
FamRZ-Podcast familiensachen, 04/2021:
Folge 4 Qualifikation und Fortbildung von Familienrichterinnen und -richtern
"...Gast ist Prof. Dr. Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt/M. Er fordert seit Jahren, dass Familienrichterinnen und -richter besser ausgebildet werden müssen."
Maud Zitelmann, Frankfurt University of Applied Sciences, 31.8.2021:
Podcast: Soziale Arbeit: Jugendhilfe und Kinderschutz
"Sozialarbeiter, Kinder- und Jugendmediziner, Psychologen, Lehrer, Erzieher, Familienrichter – das sind nur einige der Berufsgruppen, die auf die eine oder andere Weise Einfluss nehmen können auf den Schutz von Kindern.
Oftmals verfügen sie allerdings nicht über das Wissen und Können im Fachgebiet Kinderschutz, das für ihre praktische Arbeit notwendig wäre..."
Politik
Bundesregierung
stern, 12.1.2023: Interview mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus
Auszug:
"[...] die Probleme beim Sorge- und Umgangsrecht in Fällen von häuslicher Gewalt [...]. Teilweise ist es sogar so, dass man Frauen in familienrechtlichen Verfahren das Sorgerecht abspricht...weil Gerichte vermuten, dass die Mutter das Kind gegen den Vater aufhetzt. [...] Ziel muss es sein, dass häusliche Gewalt systematisch in Familiengerichtsverfahren berücksichtigt wird."
Ziel: Untersuchung des Dunkelfelds im Bereich von Gewaltvorkommnissen
"Die Konzeption der Studie berücksichtigt die Empfehlungen und das Gewaltverständnis der Istanbul-Konvention [...]"
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Fachveranstaltung, 15.12.2022: Umgangsrecht gewährleisten und Gewaltschutz sicherstellen, Programm
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 25.11.2022:
Lisa Paus: "Wir nehmen Gewalt an Frauen nicht länger hin."
Gemeinsame Pressemeldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sowie des Bundesministeriums der Justiz, 28.10.2022:
Die Bundesregierung zieht die Vorbehalte gegen die Istanbul-Konvention zurück. Ab Februar 2023 gilt sie damit uneingeschränkt in Deutschland.
Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag, Silvia Breher, MdB CDU/CSU, Rede, 16.11.2023
Antwort der Bundesregierung, Drucksache 20/4836 vom 7.12.2022 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 20/4562 vom 22.11.2022: Forschung und Aufklärung – Studienergebnisse zu Ideologie statt Kindeswohlorientierung in der Praxis von Familiengerichten und Jugendämtern
Antwort der Bundesregierung, Drucksache 20/4160 vom 21.10.2022 auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Drucksache 20/3606 vom 22.9.2022:
Gesamtvorhaben der Bundesregierung zum Schutz von Kindern gegen sexuellen Missbrauch im privaten, virtuellen und öffentlichen Raum
(u.a. zur Qualifizierung der Fachkräfte in Kinder- und Jugendhilfe, Fortbildung/ Qualifizierung für die am Kinderschutz beteiligten Professionen, Fortbildungspflicht der Beteiligten an familienrechtlichen Verfahren, verbindliche Vorgaben für die Qualifizierung von Sachverständigen von Familiengutachten, kindgerechte Justiz, Kinderschutzkonzepte
CDU/CSU-Fraktion, AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Gespräch mit Dr. Wolfgang Hammer und Prof. Dr. Ludwig Salgo zur Studie "Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme", 27.9.2022
Sönke Rix, Mitglied des Deutschen Bundestags, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion,
Antwort auf die Frage "Wie ist Ihre Einschätzung zur Hammer Studie?", 8.6.2022
Bundesrat
Bundesrat, Drucksache 325/22 vom 28.10.2022: Entschließung des Bundesrates zur gesetzlichen Verankerung von Fallanalysen im SGB VIII
"Im Bundesgebiet haben in der jüngeren Vergangenheit mehrere problematische beziehungsweise fehlgeschlagene Kinderschutzverläufe öffentliche Aufmerksamkeit erlangt..."
"Der Bundesrat sieht somit weiteren Verbesserungsbedarf und bittet die Bundesregierung [...] um eine Aufnahme von Fallanalysen als gesetzliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe..."
33. Konferenz der
Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -
senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK)
Beschlüsse und Entschließungen der GFMK am 15./16. Juni 2023, siehe auch:
TOP 8.5 Absicherung des Rechts auf Schutz und Beratung in Umsetzung der
Istanbul-Konvention
TOP 8.6 Implementierung eines Bundes-Betroffenen-Beirates Istanbul-Konvention beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
TOP 8.7 Umsetzung des Artikels 31 der Istanbul-Konvention: Zwingende Berücksichtigung von häuslicher Gewalt in Umgangsverfahren
TOP 8.8 Abgestimmte Umsetzung Artikel 51 IK: Einheitliche Analyse- und Sicherheitsstandards für gewaltbetroffene Frauen
94. Konferenz der Justizminister-/innen
Beschlüsse der Frühjahrskonferenz am 25./26. Mai 2023:
TOP I.9-Akteneinsicht zu Forschungszwecken
TOP I.16-Verbesserung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren – Wissenschaftliche Evaluierung von Kinderschutzverfahren
"Die Justizministerinnen und Justizminister bitten [...] den Bundesminister der Justiz, die bereits [...] 2020 geforderte wissenschaftliche Evaluierung von Kinderschutzverfahren nunmehr zeitnah durchzuführen"
TOP I.19-Stärkung des Schutzes der Kinder in familienrechtlichen Beschwerdeverfahren
TOP II.31
Besserer Schutz vor Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt
93. Konferenz der Justizministerinnen und -minister
Herbsttagung 10.11.2022
Beschluss TOP I.5
20 Jahre Gewaltschutzgesetz - Weitere Verbesserung des
Schutzes vor Gewalt im Verfahrensrecht
Beschluss TOP II.2 Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Miss-
brauch von Kindern
Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Dialog mit der Justizministerkonferenz,
10.11.2022 Pressemitteilung sowie Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Verfahren für das familiengerichtliche Verfahren vorgestellt
Frühjahrskonferenz 1./2.6.2022
Beschluss TOP II.21 Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses „Gewalt gegen Mädchen und
Frauen wirksam begegnen“
Auszug:
"Sie nehmen die Einschätzungen der Arbeitsgruppe, insbesondere zu den Bereichen justizielle statistische Daten sowie zum Straf- und Familienrecht, zur Kenntnis und halten sie für eine geeignete Grundlage, um gesetzgeberische Maßnahmen abzustimmen mit dem Ziel, der Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit den Mitteln der Justiz besser entgegentreten zu können."
Über den Autor
Wolfgang Hammer, Norderstedt
Dr. phil., Soziologe und Fachautor
Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Deutschen Kinderhilfswerks
- Von 2005 – 2013 Vertreter der Jugend- und Familienministerkonferenz:
- bei den Runden Tischen zum Sexuellen Kindesmissbrauch
- beim Nationalen Aktionsplan für ein Kindergerechtes Deutschland
- in der Bund/Länder AG zur Erarbeitung des Bundeskinderschutzgesetzes und zum Bundesprogramm Frühe Hilfen